Liebe/-r Experte/-in,
mich beschäftigt da mal etwas, und zwar habe ich mir die Frage gestellt ob es soetwas wie die Notkompetenz auch für den normalen Sanitäter einer HiOrg gibt, ich meine jetrzt nicht für den RA oder RS sondern für den San B’ler also insgesamt 64 UE mit Abschlussprüfung usw.
Mich interressiert dabei soetwas wie legen eines Zugangs für NaCl lösung.
Wenn der Sanitäter zusätzlich noch bei seinem Chirurgen Ehrenamtlich ausgeholfen hat, und da des öfteren schoneinmal beim pieksen zugesehen hat und auch mehrmals unter aufsicht des Chirurgen gestochen hat nach einiger Zeit ohne dessen aufsicht, dies also Beherrscht jedoch kein zertifikat über einen lehrgang für soetwas besitzt, könnte man dann diese Invasive Maßnahme immer noch unter der Notkompetenz abschreiben ?
gruss und danke !
Hallo Chris,
die Notkompetenz ist ein durch Rechtssprechung gefestigter Begriff. Unter anderem ist das Legen eines venösen Zuganges eine ärztliche Leistung, die nur ein Arzt ausführen darf. Ein Rettungsassistent darf nur dann „stechen“, wenn der Arzt ihm dazu die Erlaubnis erteilt- unter Voraussetzung, dass der Arzt weiß, dass der RA den Eingriff beherrscht UND dass eine medizinische Indikation vorliegt, im Retttungsdienst also eine lebensbedrohliche Situation. Wir sind da nicht bei der Blutspende.
Natürlich ist ein venöser Zugang kein Hexenwerk, jeder normal geschickte Mensch kann es lernen und das notwendige Wissen erwerben. Ohne die notwendigen Voraussetzungen ist dieses eine Körperverletzung.
Also Vorsicht- Die Rechtsfrage ist die Krux.
Hallo Kai, +
danke für die Antwort, soetwas hatte ich mir schon gedacht. Wobei man ja doch immer wieder liest dass es Kommissionen gibt wo auch dem Laien eine Notkompetenz zugesprochen wird.
Aber trotzdem vielen vielen Danke !