Folgender Fall:
Es geht um ein Mehrfamilienhaus mit sechs eigentümerbewohnten Einheiten in Selbstverwaltung. Kurz vor Einbruch des Winters fällt auf, dass das Flachdach undicht ist, es dringt bereits Wasser in die Deckenkonstruktion ein. Ein Dachdecker findet den Schaden, durch einen Riss in der Isolierung ist Regenwasser eingedrungen, die Isolierung ist flächig durchnässt, eine Trocknung nicht möglich. Eine Reparatur des Flachdachs ist also dringend angezeigt.
In der Teilungserklärung ist festgeschrieben, das die Gemeinschaft für die Behebung solcher Schäden aufkommen muss. Die angesparte Instandsetzungsrücklage ist nicht hoch genug für die anstehenden Arbeiten, folglich wird eine Sonderumlage benötigt.
Es wird befürchtet, dass sich ein Eigentümer gegen die Sonderumlage sperren und keinen Umlaufbeschluss hierzu unterschreiben wird. Wegen des Zeitdrucks bleibt keine Zeit für die fristgerechte Einberufung einer Eigentümerversammlung.
Gibt es in solchen Fällen - Notfall (Dach undicht) und Finanzierungslücke - die Möglichkeit, die Zahlung einer Sonderumlage ohne Beschluss einzufordern?