Notlage: Sonderumlage ohne Beschluss möglich?

Folgender Fall:
Es geht um ein Mehrfamilienhaus mit sechs eigentümerbewohnten Einheiten in Selbstverwaltung. Kurz vor Einbruch des Winters fällt auf, dass das Flachdach undicht ist, es dringt bereits Wasser in die Deckenkonstruktion ein. Ein Dachdecker findet den Schaden, durch einen Riss in der Isolierung ist Regenwasser eingedrungen, die Isolierung ist flächig durchnässt, eine Trocknung nicht möglich. Eine Reparatur des Flachdachs ist also dringend angezeigt.

In der Teilungserklärung ist festgeschrieben, das die Gemeinschaft für die Behebung solcher Schäden aufkommen muss. Die angesparte Instandsetzungsrücklage ist nicht hoch genug für die anstehenden Arbeiten, folglich wird eine Sonderumlage benötigt.

Es wird befürchtet, dass sich ein Eigentümer gegen die Sonderumlage sperren und keinen Umlaufbeschluss hierzu unterschreiben wird. Wegen des Zeitdrucks bleibt keine Zeit für die fristgerechte Einberufung einer Eigentümerversammlung.

Gibt es in solchen Fällen - Notfall (Dach undicht) und Finanzierungslücke - die Möglichkeit, die Zahlung einer Sonderumlage ohne Beschluss einzufordern?

würde euch das was nützen ?
Fordern kann man viel, aber wenn schon jetzt abzusehen ist, einer der 6 macht nicht mit (warum auch immer) dann seid ihr doch genauso schlau wie vorher.

Wichtiger für euch wäre doch, stehen die Kosten fest ? Und können die 5 die Summe bezahlen ? Dann ist das Dach dicht und mit dem 6. Anteil muss man sich kümmern.

Notfalls müsst ihr klagen
Info zum Thema:

MfG
duck313

Das könnte Ärger für den Verwalter bedeuten, wenn es sich nicht um ein ungewöhnlichen Schaden handelt. Denn eine zu niedrige Rücklage kann bedeuten, dass diese keine ordnungsgemäße Verwaltung gemacht hat.

Einen Beschluss würde ich nicht per Umlaufsbeschluss machen, sonder per Eigentümerversammlung, da ist in den Fall die Allstimmigkeit nicht gegeben.

Hallo,

vielleicht sehe ich das Problem nicht.
Aber was spricht dagegen, den Auftrag zu erteilen, dann die Eigentümerversammlung einzuberufen (2 Wochen Frist?) und dort den unwilligen Eigentümer überstimmen und gut ist.
Zumindest, was das Rechtliche betrifft. Wie man dann das Geld vom Unwilligen kriegt, ist die nächste Hürde.

Grüße
Siboniwe

Die Höhe der monatlichen Umlage bestimmt immer noch die Eigentümergemeinschaft. Wenn sich die Eigentümer gegen jede Erhöhung sperren, kann sich der Verwalter den Mund fusselig reden und das Thema in Form einer Erhöhung oder als Teil des Wirtschaftsplanes zehnmal auf die Tagesordnung setzen. Und über die Jahre kann so eine im Verhältnis zum Alter und Zustand des Gebäudes viel zu niedrige Rücklage bei herauskommen.

ja richtig, dennoch muss der Verwalter darauf hinweisen und dies im Protokoll zur eigenen Sicherheit auch vermerken - Böse Falle das ist

Worauf genau soll er hinweisen?
Die Immobilie ist in der Selbstverwaltung durch alle Eigentümer.

ok bin von einer Verwalteten Immobilie ausgegangen.

Habe rechtlich zwar nicht die fette Ahnung, lebe aber auch in einer (fremdverwalteten) Eigentümergemeinschaft.
Das Problem drängt ja - wirklich Notlage.
Ich würde den zahlungsunwilligen Eigentümer ganz fix mit Unterschrift aller zahlungwilligen Eigentümer darüber informieren, dass zur Abwendung größerer Schäden am Gemeinschaftseigentum der bestehende Schaden umgehend behoben werden muss und dass dies insgesamt die Summe X betragen wird. Dass diese Summe nur durch Sonderumlage in Höhe von Y gesamt zu erbringen ist und sein Anteil sich auf die Summe Z beläuft. Erbittet seine Zusage, diese Summe zu übernehmen.
Teilt ihm mit, dass ihr - sollte er zur Zahlung der auf ihn entfallenden Sonderumlage nicht bereit sein - die Maßnahme trotzdem durchführen
werdet Dass Ihr dann vorfinanziert, seine Schulden an den Rest der Eigentümergemeinschaft jedoch durch Erhöhung seiner monatlichen Hausgeldzahlungen erhöht. Über die Höhe der monatlichen Raten und Laufzeit kann er dann noch mit Euch reden.
Für eine verbindliche schriftliche Antwort würde ich einen (je nach Zustellart) engen Termin setzen.
LG
Amokoma1
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