Notlagentarif PKV

Guten Tag,

wer kann bitte eine Auskunft geben?

Wenn der Beitragsrückstand irgendwann den Notlagentarif erfordert, kann die PKV vorher den Gerichtsvollzieher schicken, und wenn ja, unter welchen Umständen?
Es wird angenommen, dass der VN noch einen bestimmten (größeren) Beitrag regelmäßig zahlt - unterhalb der offiziellen Prämie. Also die Notlagentarifvoraussetzung würde sich erst über eine lange Schuldenzeit aufbauen.

Kann die Ehefrau (gemeinsames Konto und gemeinsamer Güterstand) für die Beitragsschulden des Mannes (selbständig) zur Mithaftung herangezogen werden?

Vielen Dank für alle Tipps und Auskünfte!

Hadubrand aus dem Trebeltal

PS: Erhöhung um über 23 %, eine Frechheit, und das bei fast 10 Jahre Nichtbeanspruchung!

Hallo!

Ja, die Versicherung kann auch von sich aus den Vertrag auf Basistarif/Notfalltarif umstellen und auch die bisher aufgehäuften Schulden gerichtlich eintreiben.
Wie jeder andere Gläubiger auch.

Die Ehefrau haftet grundsätzlich nicht für die Schulden des Mannes. Nur bei einem Gemeinschaftskonto kann schon gepfändet werden, man kann das Geld ja nicht mehr aufsplitten.

Bei Zahlungsschwierigkeiten ist rechtzeitig vorher die Trennung der Konten und dann Umwandlung des eines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto sehr angeraten. Gemeinschaftskonten können nicht als P-Konto geführt werden !

Info der PKV : https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/so-funktioniert-die-pkv/was-ist-wenn-ich-meinen-pkv-beitrag-nicht-zahlen-kann/

beherzige die Ratschläge zu Beginn des Textes, Verhalten bei Zahlungsschwierigkeiten. Sprich von Dir aus mit der Versicherung und suche Lösungen.

MfG
duck313