Guten Tag,
wer kann bitte eine Auskunft geben?
Wenn der Beitragsrückstand irgendwann den Notlagentarif erfordert, kann die PKV vorher den Gerichtsvollzieher schicken, und wenn ja, unter welchen Umständen?
Es wird angenommen, dass der VN noch einen bestimmten (größeren) Beitrag regelmäßig zahlt - unterhalb der offiziellen Prämie. Also die Notlagentarifvoraussetzung würde sich erst über eine lange Schuldenzeit aufbauen.
Kann die Ehefrau (gemeinsames Konto und gemeinsamer Güterstand) für die Beitragsschulden des Mannes (selbständig) zur Mithaftung herangezogen werden?
Vielen Dank für alle Tipps und Auskünfte!
Hadubrand aus dem Trebeltal
PS: Erhöhung um über 23 %, eine Frechheit, und das bei fast 10 Jahre Nichtbeanspruchung!