Notsituation - bitte helfen

Hallo,

mein bald 19-jähriger Bruder lebt noch bei meinem arbeitslosen Vater. Mein Bruder selbst hat keinen Schulabschluss, bezieht Hartz 4 und wird demnächst von meinem Vater vor die Tür gesetzt. Mein Bruder hat schon Langzeitpraktikas, berufsbgeleitende Jahre und andere Maßnahmen hinter sich. Nach Eignungstests des Arbeitsamtes, wurde ihm gesagt, dass er den Hauptschulabschluss wohl nicht schaffen würde, und lieber jobben solle. Mit diesen Vorraussetzungen nicht leicht. In solchen Situationen wird einem leider auch weniger geholfen, sonder es werden einem immer mehr Steine in den Weg geworfen.
Er will arbeiten und ein normales Leben führen.

So,
wenn er jetzt eine eigene Wohnung braucht, und noch Hartz 4 bezieht (evtl. doch einen Job findet), wer zahlt das alles???
Also: Miete, Umzug, Möbel, Kaution, etc…
Er hat ja gar nichts, außer ca 4.000 Euro Schulden, für die er leider nichts kann. Dazu kommt demnächst was in einem anderen Thread.
Er wohnt zzt. bei unserem Vater in Düsseldorf, und will jetzt nach Neuss ziehen, da hier der Rest der Familie wohnt. Meine Mutter kann ihn nicht aufnehmen, da sie selbst arbeitslos ist.
An wen müssen wir uns wenden? Arbeitsamt? Jugendamt? Sozialamt? Wer kann ihm wie helfen? Was steht im alles zu?

Für viele gut gemeinte und vor allem richtige Tipps und Hinweise bin ich sehr dankbar!!!

Was ich noch erwähnen wollte, wie siehts aus mit Kindergeld?

Hallo,

ich bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, weil ich aber ein ähnliches Problem hatte, habe ich mich da vor kurzem etwas informiert.

Ich weiß, dass unter Umständen hartzIV Empfängern der Umzug und auch die Kaution bezahlt wird, bei der „Erstausstattung der Wohnung“ gibt es einen Zuschuß von 809,-€. Vorraussetzung ist natürlich, dass es sich wirklich um eine Erstwohnung handelt und man tatsächlich keine Einrichtungsgegenstände hat.
Bei deinem Bruder sehe ich nur das Problem, dass er noch unter 25 J. ist. Denn bis zum 25.Lebensjahr „sollte“ man eigentlich noch bei den Eltern wohnen bleiben und hat keinen Anspruch auf eine eigene Whg.

Wenn es aber berechtigte Gründe gibt, Z.B. er wird rausgeworfen, dann machen die vielleicht eine Ausnahme oder aber man wird den Vater auf seine Pflichten hinweisen.
Das sind nur Spekulationen meinerseits, was aber ganz sicher ist, dass es Beihilfen für Wohnungserstaustattung gibt und einem ggf. auch Umzug + Kaution gezahlt wird (zumindest anteilig, und keine teure UMZUgsfirma). Die Wohnung und die Miete muss natürlich angemessen sein für eine Person( max. 50qm).
Hoffentlich konnte ich ein paar Anregungen geben.

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vorsicht bei mietkaution!
die wird oft auch nur als DARLEHEN gezahlt!!

Auf jeden Fall vorher beim Amt erkundigen, nicht dass noch mehr Schulden auflaufen.

zustehen tut ihm: Wohnung für 1 Person max. 50 qm, dann kommt es drauf an in welchem wohngebiet er wohnen wird und was da so die miete kostet.

richte dich mal auf ca. 250 euro warmmiete ein, dafür kriegt man zwat kaum eine wohnung, ist aber fakt. differenz muss man von dem bisschen was man sonst noch bekommt selbst zahlen.

umzugskosten:

man soll sich von familie und bekannten helfen lassen, hat man die im neuen ort nicht muss man VORHER drei angebote einholen, eines davon muss von einer gemeinnützigen organisation sein, die umzüge macht.

die sind dem amt vorzulegen, dann erhält man eine bescheinigung.

viel erfolg!

die paragraphenmaus!

Das mit den unter 25 Jahren habe ich auch schon gehört, aber wenn ihr wüsstes, was da bei ihm zu hause abgeht…
Da leben Tiere im Tierheim besser! Ihn da drin zu lassen ist meines erachtens menschenunwürdig! Er muss daraus! Und der Vater hat ja auch schon geäußert, dass er ihn raus haben will!