Kann es einer Kindsmutter in Anbetracht einer gegenwärtigen nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib und Leben als Entschuldigungsgrund gem. § 35 StGB nachgesehen werden einen Verdeckungsmord durch Unterlassen gegen das eigene zweijährige Kind zu verwirklichen? Oder hat sie lieber ne ordentliche Tracht prügel hinehmen müssen um wenigstens den Versuch einer Rettung zu starten?
Was meint Ihr?
Grüße
Daniel
Servus!
Ich verstehe nicht recht. Die Frau tötet das zweijährige Kind in Verdeckungsabsicht? Weil es sonst alles ausplaudern würde, was es weiß? Und wer droht mit Prügeln - das Kind? Ein Dritter? Dann begeht die Frau einen Mord, um nicht geschlagen zu werden?
Sei gegrüßt,
im Sachverhalt unterlässt die Frau (F) Rettungsmaßnahmen, weil Der Mann (M) sie anfangs unter Drohung mit Prügel davon abhielt, da er selber eine Verdeckungsabsicht der dem Kind unmittelbar zuvor zugefügten Körperverletzung hatte. Sie lässt sich dann eben aber überzeugen abzuwarten einen Krankenwagen und Polizei zu rufen, um dann gegenüber der Polizei von unbekannten Dritten die in die Wohnung eingedrungen seien und das Kind mißhandelt hätten zu berichten.
Sprich sie verdeckt hier die Tat des M durch Unterlassen.
Strafbarkeit wegen Mord?!
Grüße
Daniel
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P.S.
P.S.: die Polizei wird dann später verständigt, d.h. das Unterlassen sollte ursprünglich hauptsächlich der Untermauerung der geplanten Falschaussage dienen.
So hätte es also eigentlich heißen sollen: …Der dann später herbeigerufenen Polizei…