Wer darf bei einem Nottestament als Zeuge benannt werden?
Toteswahrscheinlichkeit ca. 12Stunden an einem Wochenende.
Hallo!
Hier stehts drin,auch unter Beachtung des § 2249
http://dejure.org/gesetze/BGB/2250.html
beliebige volljährige Zeugen, die aber NICHT im Testament bedacht werden dürfen oder die irgendwie mit der Vollstreckung und Abwicklung betraut werden.
Mal am Rande:
Da es ja sogenannte „Mitternachtsnotare“ gibt, die zu allen möglichen oder besser unmöglichen(untypischen) Bürozeiten beglaubigen(meist zweifelhafte Immobiliengeschäfte),sollte man doch einen auftreiben können.
Sonst den Bürgermeister aufwecken.
MfG
duck313
Toteswahrscheinlichkeit ca. 12Stunden an einem Wochenende.
Da grübel ich wahrscheinlich jetzt noch die ganze Nacht drüber.
Hallo danke,
leider ist das in Juristendeutsch geschrieben und man versteht nur die hälfte. Bei einem dreizeugen Nottestament wer darf hier Zeuge sein und wer nicht. zB. es ist ein Unfall man ist im Krankenhaus und ist froh noch einmal Verwandte zu sehen. Man hat keine zeit mehr und möchte seinen letzten willen bekunden. das Dreizeugentestament ist allgemein bekannt aber wer darf zeuge sein ist in der Regel nicht richtig beschrieben worden.
Also wer darf jetzt? Man hat keine zeit zum nachforschen.
Haben Sie eine Antwort darauf?
MfG
Audi1000
Hi
jetzt verstehe ich die Frage nicht, da doch @ Duck alles erklärt hat.
Es steht nirgendwo im Gesetz, wer Zeuge sein darf, es reicht durchaus aus, dass dort steht, wer kein Zeuge sein darf. Und das sind Angehörige oder im Testament bedachte Personen oder…
Sooo schwer ist der Text nicht zu lesen.
Gruß
HaWeThie
Wer darf bei einem Nottestament als Zeuge benannt werden?
Toteswahrscheinlichkeit ca. 12Stunden an einem Wochenende.
Hallo,
wenn es erst kommendes Wochenende ist hat der Testator ja noch Zeit… aber Spaß beiseite. Die Frage eines Nottestamentes stellt sich ja wirklich nur wenn der Testator selbst nicht mehr schreiben kann oder Gefahr besteht das das zu Papier gebrachte aufgrund äußerer Umstände verloren gehen könnte.
Ist man testierfähig und noch in der Lage zu schreiben kann man seinen letzten Willen auch hanschriftlich verfassen. Die einzig wiklich wichtigen Formerfordernisse ist die handschriftlichkeit des Erblassers und dessen Unterschrift. Eine Überschrift die das Schreiben als Testament kennzeichnet und ein Datum wären wünschenswert, sind jedoch nicht zwingend.
ml.