Hallole,
mein Sohn ist am Freitag in eine Pflegefamilie gekommen, weil er die Schule geschwänzt hat. Ist erst mal eine Notunterkunft.
Weiß jemand, wie es sich mit dem Unterhalt und dem Kindergeld verhält? Ist erst einmal für bis zu 3 Monaten. Eventuell kommt er dann in eine Wohngruppe.
Verliere ich dann komplette den Unterhaltsanspruch vom Vater und auch das Kindergeld? Immerhin laufen ja z. B. Vereinsbeiträge weiter und die Miete für das Haus muss ich ja auch weiter zahlen, egal ob ich alleine oder wir zu zweit darin wohnen…
Danke für rasche Antworten.
Gruß
Karin
hallo karin,
ich hab überhaupt keine ahnung von rechtlichen und administrativen dingen… ich hab auch keine ahnung von eurer geschichte und möchte mir kein urteil darüber anmaßen, aber es klingt sehr herzlos, wie du das schreibst…
sorry…
ein sonnenstrahl für dich
tabaiba
huhu taba,
ich dachte auch nach dem ersten Satz nun käme eine Frage darüber wie sie es schafft dass das Kind schnellstmöglich wieder nach Hause kann und wie sie in Zukunft anders verfahren kann.
Als ich dann las dass es rein ums finanzielle ging fehlte mir da auch ein wenig Emotion: Wie bekomme ich mein Kind - Trost - Änderung in Zukunft…
Nunja, die finanzielle Lage ist nicht immer unwichtig. Aber da wäre wohl ein anderes Brett angebrachter. Oder ein Anruf beim Jugendamt.
lg, Dany
Hallole,
Dito!
Zunächst einmal muss ich meinen Vorrednern Recht geben, es klingt
nicht so, als seist Du betroffen wegen Deines Sohnes, sondern wegen
des nun fehlenden Geldes!
mein Sohn ist am Freitag in eine Pflegefamilie gekommen, weil
er die Schule geschwänzt hat. Ist erst mal eine Notunterkunft.
Das kann so nicht stimmen, kein Kind kommt wegen reiner
Schulschwänzerei von Zuhause weg, da sind dann noch andere Dinge im
Argen!
Weiß jemand, wie es sich mit dem Unterhalt und dem Kindergeld
verhält? Ist erst einmal für bis zu 3 Monaten. Eventuell kommt
er dann in eine Wohngruppe.
Du wirst in den nächsten Tagen Post vom Jugendamt bekommen, darin
wird nach Deinen Einkünften und Belastungen finanzieller Art gefragt,
weil Du unterhaltspflichtig bist. Das soll heißen: im Rahmen Deiner
finanziellen Möglichkeiten bist Du verpflichtet, Dich an den
Unterkunftskosten zu beteiligen.
Verliere ich dann komplette den Unterhaltsanspruch vom Vater
und auch das Kindergeld?
Klar doch, das wird dann ans Jugendamt abgezweigt.
Immerhin laufen ja z. B.
Vereinsbeiträge weiter und die Miete für das Haus muss ich ja
auch weiter zahlen, egal ob ich alleine oder wir zu zweit
darin wohnen…
Tja, das ist nunmal so! Der Unterhalt und das Kindergeld ist ja nicht
zur Bezahlung von Euren Vereinsbeiträgen gedacht, sondern eine Hilfe,
das Kind zu versorgen. Wenn er in eine Wohngruppe kommt, kann er ja
in die bisherigen Vereine eh nicht mehr gehen.
Gruß
Renate
Halo
Zunächst einmal muss ich meinen Vorrednern Recht geben, es
klingt
nicht so, als seist Du betroffen wegen Deines Sohnes, sondern
wegen
des nun fehlenden Geldes!
Aber wenn es so wäre, dann wäre es doch gut, wenn der Sohn untergebracht ist.
Ansonsten kann ich mir aber gut vorstellen, dass man in so einer Situation Schwierigkeiten hat, seine Gefühle öffentlich zu äußern.
Viele Grüße
Simsy
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Hi!
Zunächst einmal muss ich meinen Vorrednern Recht geben, es
klingt
nicht so, als seist Du betroffen wegen Deines Sohnes, sondern
wegen
des nun fehlenden Geldes!
Aber wenn es so wäre, dann wäre es doch gut, wenn der Sohn
untergebracht ist.
Vielleicht, aber ganz so einfach kann man das nun auch wieder nicht sagen!
Ich schrieb mit voller Absicht: es klingt nicht so…usw. Die wahren Gefühle kennen wir nicht!
Ansonsten kann ich mir aber gut vorstellen, dass man in so
einer Situation Schwierigkeiten hat, seine Gefühle öffentlich
zu äußern.
Da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht! Sie hätte dem aber leicht aus dem Weg gehen können, indem sie schreibt, ich habe eine Frage zu den Finanzen, zu den Gründen möchte ich mich nicht äußern!
Gruß
Renate