hallo an alle,
haben folgende fragen bitte :
Kann ein vom Gericht eingesetzter Notverwalter aus wichtigem Grund wieder
abgewählt werden ?
Oder muss der Notverwalter eine bestimmte Zeit für eine Wohnanlage
als Notverwalter tätig sein bis er abgewählt werden kann ?
vielen dank im voraus .
Mit freundlichen Grüßen
Samir
Hallo Samir,
natürlich kann ein vom Gericht eingesetzter Notverwalter aus wichtigen Grund von der Eigentümergemeinschaft wieder abgewählt werden!
Nur scheint die ja nicht zu funktionieren, wenn das Gericht einen Verwalter einsetzen musste!
Daher sollte man auch das Gericht ansprechen, wenn der Notverwalter schwerwiegende Verstösse begeht.
Ansonsten wäre das übliche zeitaufwendige Verfahren einzuhalten und finde mal einen neuen Verwalter für Euch, die werden alle sofort abwinken!
Gruss Hermann47