Hallo,
das deutsche Urheberrecht ist inzwischen schier unüberschaubar, dafür stark lobbygeprägt geworden. Hier stellt sich mir nun folgende Frage:
Auf CD-Rohlingen, CD-Laufwerken, USB-Stick, Druckern, Kopiergeräten usw. (neuste Idee: auf Kopierpapier!!!), also auf allen Geräten/Medien, die sich zur Verfielfältigung eignen, wird eine pauschale Urheberrechtsabgabe erhoben, welche die Verwertungsgesellschaften direkt beim Hersteller einfordern.
Trotzdem fordern die VG weitere, spezieller gefassten Gebühren ein und schließen vor allem im Bildungssektor Rahmenverträge mit Bundesländern ab. Davon betroffen sind z. B. Kopien von Liedern, die im Kindergarten verteilt werden oder neuerdings auch Kopien aus Schulbüchern (sowohl digital als auch analog), die für den Unterricht benötigt werden. Um digitale Kopien feststellen zu können, wollen die VG nun sogar Plagiatssoftware auf Schulsystemen installieren.
Ich frage mich allerdings, ob hier nicht doppelt abkassiert wird. Wenn ich doch eh schon eine pauschale Abgabe auf den Kopierer bezahle, dann muss ich doch damit auch geschützte Werke kopieren dürfen. Somit muss m. E. entweder die Pauschalabgabe entfallen, oder die spezifische Forderungen z. B. der Schul- und Liederbuchverlage.
Kann mir hier jemand sagen, wieso zweimal die Hand aufgehalten werden kann?