Notwegerecht Ausübung

Hallo,
es geht um folgendes Problem:
Ich mußte gegen meinen Nachbarn eine Notwegeklage anstrengen, da er mich nach über 20 Jahren nicht mehr über sein Grundstück in meinen Garten gehen lassen wollte…
Nun habe ich den Prozeß gewonnen und darf wieder über sein Grunstück gehen. Da im Urteil aber nur ich als Person als Kläger stehe, behauptet er nun, nur ich dürfe das Notwegerecht ausüben. Meine Familie oder Besucher dürften nicht über sein Grundstück gehen.
Kann mir jemand weiterhelfen ?

MfG
Bobbyy

Hallo,Bobbyy,

ich gehe davon aus, dass der Prozess über einen Anwalt gewomnnen wurde. Den würde ich anrufen und fragen, wie das Urteil auszulegen ist. In der Regel gilt ein Notwegerecht für die ganze Familie. Solange im Urteil nichts Gegenteiliges steht, ist es für Sie auszulegen.
Alles Gute- Schaddie