Notwegerecht nur f. private Grundstücke?

Gilt ein Notwegerecht nur für private Grundstücke und nicht für Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand, weil Privatrecht nicht auf öffentliche Grundstücke angewendet werden kann?

Das Grundstücksrecht ist für alle gleich, auch für die öff. Hand.
Es besteht darüber hinausgehend allerdings noch die Möglichkeit Grundstücke öffentlich zu Widmen (Straßen). Damit verzichtet die Eigentümerin auf gewisse Rechte (Zugänglichkeit) im Gegenzug zu gewissen Pflichten (Schneeräumung, Unterhalt)

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