Notwegerecht

Hallo, wer kann mir raten oder weiter helfen?

Wer weiß, was ein „Notwegerecht“ beinhaltet? Also konkret, welchen Umfang? Darf nur der Eigentümer zu seinem Grundstück? Darf er nur zu Fuß oder auch mit seinem PKW?
Und Besucher? Arzt, Feuerwehr etc. ist klar, die dürfen. Aber wie sieht es mit Lieferanten aus (Post, Heizholz, Pakete)?
Oder muß der Umfang generell gerichtlich fest gelegt werden? Also, durch einen Anwalt erstritten und schriftlich fixiert?
Hat jemand Erfahrungen, wenn das so ist, wie gut die Chancen auf Erfolg stehen, wenn der Nachbar, dem der Weg gehört, sich total bockig stellt?
Vielen Dank, Christine

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welchen Umfang? Darf nur der Eigentümer zu seinem Grundstück?
Darf er nur zu Fuß oder auch mit seinem PKW?
Und Besucher? Arzt, Feuerwehr etc. ist klar, die dürfen. Aber
wie sieht es mit Lieferanten aus (Post, Heizholz, Pakete)?
Oder muß der Umfang generell gerichtlich fest gelegt werden?
Also, durch einen Anwalt erstritten und schriftlich fixiert?
Hat jemand Erfahrungen, wenn das so ist, wie gut die Chancen
auf Erfolg stehen, wenn der Nachbar, dem der Weg gehört, sich
total bockig stellt?
Vielen Dank, Christine