Notwehr

Mich hatte letztes Jahr ein TÜrke versucht zu verprügeln während unseres Klassenausfluges.
Da er aehr agressiv war hab ich zurückgeschlagen bis er ruhig war, hab ihn nicht getreten.
Anzeige wurde als Verteidigunbg oder so Niedergelegt.
Ich wollte mal fragen wo da die Grenze verläuft zw. Notwehr und Körperverletzung??

Hallo

Dir steht das Recht zu, jeden rechtswidrigen Angriff auf dich mit allen notwendigen und anscheinlich verhältnismäßigen Mitteln abzuwehren. Versucht dich jemand mit den Fäusten zu schlagen, darfst du dich auch mit Fäusten wehren bis der Angriff abgeweht ist, nicht weiter! Natürlich kann man im Eifer des Gefechts auch mal über die Strenge schlagen, aber das ist rechtlich ebenfalls abgesichert, bis zu einem gewissen Maß. Ich empfehle dir allerdings das Gesetz § 32 - 34 StGB zu googeln. Da steht das genauer drin.

Gruß

Hallo

bei der Notwehr darfst Du einen Angriff gegen Dich solange abwehren, bis keine Gefahr mehr für Dich besteht. Wenn der Gegner kampfunfähig am Boden liegt und Du schlägst noch weiter, befindest Du Dich ggf. in der Notwehrüberschreitung. Denn es gibt dann keinen Grund mehr, Dich zu verteidigen.

Ebenso sollte auch immer die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Wirst Du z.B. nur mit der Hand geschlagen und zielst mit einer Waffe auf ihn und streckst ihn nieder, kann es u.U. auch nicht als Notwehr ausgelegt werden.

Gruß Ina

Moin,

Dir steht das Recht zu, jeden rechtswidrigen Angriff auf dich
mit allen notwendigen und anscheinlich verhältnismäßigen
Mitteln abzuwehren. Versucht dich jemand mit den Fäusten zu
schlagen, darfst du dich auch mit Fäusten wehren bis der

„notwendig“ und „verhältnismäßig“ sind die entscheidenden Worte. Dass man die gleichen Waffen zu nutzen hat, steht nirgends; es kann durchaus verhältnismäßig sein, auf einen Angreifer, der mit bloßen Fäusten auf einen eingeht, mit einer Pistole zu schießen; aber vielleicht zielt man dann besser so, dass man ihn nicht gleich umbringt, denn dann wird man sicher Fragen zur Verhältnismäßigkeit beantworten müssen.

Gruß,
Ingo

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Guckst du hier:

http://levay.wordpress.com/2009/06/13/notwehr/

(Mit Ausführungen zu den üblichen Irrtümern, die auch auf deine Frage hin bereits genannt wurden.)

Levay

Gut erklärt, dafür gibt es ein Sternchen.

„notwendig“ und „verhältnismäßig“ sind die entscheidenden
Worte. Dass man die gleichen Waffen zu nutzen hat, steht
nirgends; es kann durchaus verhältnismäßig sein, auf einen
Angreifer, der mit bloßen Fäusten auf einen eingeht, mit einer
Pistole zu schießen; aber vielleicht zielt man dann besser so,
dass man ihn nicht gleich umbringt, denn dann wird man sicher
Fragen zur Verhältnismäßigkeit beantworten müssen.

Klar man erschiesst ihn, aber solls ja auch geben,

Ich habe ihn so lange ins gesicht