Notwehr

Hi!
Angenommen ein Schiff geht unter.
Zwei Leute überleben und der eine kann sich an einem Holzstück festhalten.
Der andere nicht und schubst den anderen runter und rettet sich selbst.
Es gibt Zeugen, die es gleich melden.
Wie wird mit dem Überlebenden verhandelt?

Auf welcher Planke trieben die Zeugen und warum haben sie den Kerl nicht rausgefischt??

Angenommen! Und die konnten des aus irgendeinem Grund nicht. (Ist nur erfunden).

Grüße: kater_365

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Hi,

1.Falsches Brett, das Rechtbrett wäre besser gewesen für den Fall.

  1. Ein Schiff geht unter, 2 überleben und dann sehen Zeugen, wie der eine, den anderen schubst… wo kommen die Zeugen her? Warum haben diese zeugen nicht geholfen? Unterlassene Hilfeleistung?

  2. Er wird evt. was wegen Totschlag bekommen, da er ja einen Menschen mit absicht umgebracht hat, um selber zu überleben… die Strafe würde evt. milde ausfallen, aufgrund dieser Situation.

Es ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung dazu.

mfg,

Hanzo

Abend

Zwei Leute überleben und der eine kann sich an einem Holzstück
festhalten.
Der andere nicht und schubst den anderen runter und rettet
sich selbst.
Wie wird mit dem Überlebenden verhandelt?

Der Überlebende hat ach deutscher Rechtssprechung im entschuldigenden Notstand gehandelt. Damit bleibt die Tat rechtswidrig aber er handelt ohne Schuld. Bei dem § (§35 StGB) wird ganz eng nunr bestimmte Rechtsgüter geschützt. (Leben, Körperliche Unversertheit) und da mein Leben mehr wert ist (für mich) als das Leben des anderen, werde ich in dieser Handlung entschuldigt.

Grüße RS99

Hallo,

es handelt sich bei dieser Frage um ein altes philosophisches - eigentlich rechtsphilosophisches - Problem, das eigentlich keine vollständig befriedigende Lösung kennt.
Frag’ mal Tante Google nach „Brett des Karneades“.

MFG Cleaner

Hallo,

gugel mal unter „Brett des Karneades“ oder „Mignonette-Fall“.
Das steht alles drin.

Gruss

Iru