angenommen, ein z. B. Triebfahrzeugführer wird, nachdem er auf dem Pendlerparkplatz seines Dienstantrittsortes angekommen ist, von einem Betrunkenen angesprochen, der nicht nur körperlich überlegen ist, sondern auch verlangt, vom Tf in seinem Privatwagen heimgefahren zu werden. Der Betrunkene macht durch Wort und Tat klar, daß er den Tf ansonsten zusammenschlagen würde.
Der Tf geht zum Schein auf den „Vorschlag“ ein, öffnet den Wagenschlag, ergreift die für diesen Zweck bereitliegende Axt und schlägt dem anderen den Schädel ein.
Ist das durch den Notwehrparagraphen noch gedeckt?
Es kommt darauf an. Grundsätzlich íst auch ein Notwehrexzess eine Notwehr. Aber im Einzelfall wird das wohl im Gesamtbild der Umstände zu betrachten sein, ob dieser in der Situation tatsächlich vorlag.
Es muß ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen, der Angegriffene muß das relativ mildeste verfügbare Mittel zur Abwehr des Angriffs wählen, muß sich aber nicht auf ein unsicheres Mittel verlassen. Vor den Einsatz potentiell tödlicher Gewalt ist jedoch eine Warnung erforderlich, wenn sie nicht zu weiterer Eskalation führt. Sprich: Verwendung der Axt ist zulässig, wenn ansonsten nichts anderes verfügbar ist, ob man vorher drohen sollte ist situationsbedingt, ebenso auch ob es nicht machbar ist den Angreifer zu verwunden. Zu profen ist auch ob es keine Möglichkeit gibt sich der Situation durch Flucht zu entziehen
Nö.
Das wäre eine Notwehreskalation (heißt das so?), weil mildere mittel zur Verfügung gestanden hätten. Eine Verletzung wäre schon mehr als ausreichend gewesen, wenn nicht schon eine bloße Drohung. Oder vielleicht auch das schnelle Einsteigen und wegfahren.
Aber natürlich ist das nur eine persönliche Einschätzung, das muss man im Einzelfall noch näher anschauen und bewerten.
Gruß
anf
Ok, danke schonmal für Eure Antworten. Es kommt also darauf an.
Wie sähe es aus, wenn der Betreffende von zwei Betrunkenen bedroht würde? In diesem Fall wäre es sozusagen ja technisch ratsam, wenigstens einen sofort auszuschalten.
Ok. Wenn möglich also nur handlungsunfähig machen (was sicher schwierig ist, wenn man von zweien gleichzeitig angegriffen wird und in solchen Dingen nicht trainiert ist).
Deren Menge in Deutschland dürfte wohl eher überschaubar sein, und jemand, der mit einem Panzer herumfährt, hat schwerlich Probleme mit besoffenen Pöblern