Hallo allerseits,
gestern abend war in der NCIS Folge das Folgende zu sehen:
Beteilige Personen:
A = ehemalig nordkoreanische Agentin
C = Chef des NCIS
CF = Frau des C
Ort:
Haus des C
Vorgeschichte:
CF wird von A mit der Waffe bedroht. A richtet danach die Waffe auf C.
Aktuelle Situation:
C wird durch A in dessen Haus mit der Waffe bedroht. Beide stehen sich final mit gezogener Waffe gegenueber, wobei offensichtlich A von ihrem Gegenueber erschossen werden will, nicht also wirklich den Willen hat, selbst zu schiessen.
In dieser Situation erschiesst die Frau des C (CF) die A (von hinten).
Frage: Sofern das Ganze in Deutschland passiert waere, haette CF in Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt? Oder laege hier eine strafbare Handlung vor?
Gruss
norsemanna
Hallo!
Da die A nicht schießen wollte, haben wir keine objektive Notwehrlage. Es bestand für den C keine gegenwärtige Gefahr. Wenn die CF das aber nicht wusste bzw. nicht hätte wissen müssen, so ist sie einem ERlaubnistatbestandsirrtum erlegen und handelte zwar rechtswidrig, aber nciht schuldhaft. Damit entfällt die Strafbarkeit.
Hallo,
(NCIS Folge = Fernsehfilm? ich vermute mal „Ja“)
die Frage ist, warum denn die beiden die Waffen aufeinander richten? Sollte sich A gegen C verteidigen wollen, weil der sie angegriffen hat, dann ist es das Schießen von CF sicher keine Notwehr. Ist aber der Angriff von A rechtswidrig, dann könnte man durchaus Notwehr geltend machen.
Aber da es alles ein Film ist, ist es sowieso alles rechtmäßig, was eine Behörde macht (wer oder was zum Teufel ist eigentlich NCIS?)
Gruss
Iru
Hallo WWF,
in solch einem Fall wäre aber die Frage, ob man bei einem Notwehrfall so wie er sich darstellt, wirklich auf einen „Nichtangriff“ vertrauen könnte. Vielleicht überlegt sie es sich anders und schießt doch. Ich denke schon, dass das Pistoleaufeinenmenschenrichten mit vordergründigem Angriffswillen ausreichend ist, eine Notwehrlage zu begründen. Man muss sich nicht auf die unsichere Hoffnung verlassen können, dass derjenige vielleicht doch nicht abdrückt.
Gruss
Iru
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in solch einem Fall wäre aber die Frage, ob man bei einem
Notwehrfall so wie er sich darstellt, wirklich auf einen
„Nichtangriff“ vertrauen könnte.
Darum geht es nicht, weil das Vorliegen einer Notwehrlage nunmal rein objektiv und nicht aus dem Eindruck des Bedrohten festgestellt wird. Und wenn wie hier im Sachverhalt steht, dass A nicht schießen wird, dann ist das so und es liegt keine Notwehrlage vor.
Alles andere ist eine Frage der Schuld.
Gru8
Dea
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Hi Iru,
(NCIS Folge = Fernsehfilm? ich vermute mal „Ja“)
http://de.wikipedia.org/wiki/Navy_CIS
Amerikanische Serie ueber den Naval Criminal Investigative Service.
die Frage ist, warum denn die beiden die Waffen aufeinander richten?
A will C noetigen, sie doch noch zu erschiessen (beim ersten Mal vor 20 Jahren hat er das nicht „geschafft“)
Aber da es alles ein Film ist, ist es sowieso alles rechtmäßig, was eine Behörde macht
Im Film und in den US wird das sicherlich als legitim angesehen.
Wie sieht das Ganze denn aus Polizeisicht aus: Zwei Personen stehen sich auf der Strasse gegenueber. Beide zielen mit Pistolen aufeinander. Darf ein Polizist mit der Waffe eingreifen?
Gruss
norsemanna
Hallo
wer oder was zum Teufel
ist eigentlich NCIS?)
Sowas ähnliches wie die „Küstenwache“ im ZDF: Marine, die nach einer Daseinsberechtigung an Land sucht und daher überflüssigerweise Kripo spielt.
Gruß
smalbop
Hallo
Sowas ähnliches wie die „Küstenwache“ im ZDF: Marine, die nach
einer Daseinsberechtigung an Land sucht und daher
überflüssigerweise Kripo spielt.
Um Gottes Willen, so ein Schwachsinn ist das also. Natürlich, solche Situationen wie die geschilderte passen da gut rein.
Danke für die Info
Gruss
Iru
Hallo,
stimmt, du hast Recht. Ich versuche zwar, keine Sachverhaltsquetsche zu machen, falle aber doch oft drauf rein.
Gruss
Iru
Ich tendiere zwar auch zu cmd.deas Ansicht, allerdings frage ich mich schon, ob ein Angriff nicht schon darin liegt, dass die Pistole auf eine Person gerichtet wird, denn das kann doch zumindest eine Drohung sein (auch wenn sie nicht wahrgemacht werden soll).
Hallo,
Wie sieht das Ganze denn aus Polizeisicht aus: Zwei Personen
stehen sich auf der Strasse gegenueber. Beide zielen mit
Pistolen aufeinander. Darf ein Polizist mit der Waffe
eingreifen?
Der Polizist wird beide erstmal präventiv erschießen…
Spass beiseite. In solche einer Situation müsste doch zunächst mal klar sein, wer denn „der Gute“ und wer „der Böse“ ist, bevor man versucht, es als Außenstehender mit der Schusswaffe zu lösen. Handelt es sich z.B. um einen bewaffneten Raub, so könnte der Polizeibeamte durchaus die Schusswaffe gegen den Räuber androhen und ggf. einsetzen. Weiss er, ob die Pistole des Opfers denn überhaupt geladen ist oder er sich nur durch einen Bluff gegen den Täter zu wehren versucht.
In jedem Fall dürfte ein rechtswidriger und gegenwärter Angriff vorliegen, den der Polizeibeamte abwehren darf/muss.
Gruss
Iru