Notwehr - wo fängts an, wo hörts auf?

Hallo, Wwwissende!

Gesetzt den Fall, ich treffe in meiner eigenen Wohnung einen Einbrecher an, der mich mit einer Waffe bedroht. Angenommen ich würde es schaffen, diesen Menschen beispielsweise eine Treppe herunterzuschubsen oder ihn in einem Moment seiner Unaufmerksamkeit mit einem schweren Gegenstand am Kopf treffen - fiele das unter Notwehr oder muss er mich dazu erst anschießen? Wo hört Notwehr auf und wo würde ich mich selbst strafbar machen? Reicht die alleinige Bedrohung durch seine Präsenz in meiner Wohnung aus? Oder erst durch das Vorzeigen / Auf-mich-Richten der Waffe?..

Vielen Dank
GERDZILLA.

Hallo, Wwwissende!

Gesetzt den Fall, ich treffe in meiner eigenen Wohnung einen
Einbrecher an, der mich mit einer Waffe bedroht. Angenommen
ich würde es schaffen, diesen Menschen beispielsweise eine
Treppe herunterzuschubsen oder ihn in einem Moment seiner
Unaufmerksamkeit mit einem schweren Gegenstand am Kopf treffen

  • fiele das unter Notwehr oder muss er mich dazu erst
    anschießen? Wo hört Notwehr auf und wo würde ich mich selbst
    strafbar machen? Reicht die alleinige Bedrohung durch seine
    Präsenz in meiner Wohnung aus? Oder erst durch das Vorzeigen /
    Auf-mich-Richten der Waffe?..

Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

Hallo!

Gesetzt den Fall, ich treffe in meiner eigenen Wohnung einen
Einbrecher an, der mich mit einer Waffe bedroht. Angenommen
ich würde es schaffen, diesen Menschen beispielsweise eine
Treppe herunterzuschubsen oder ihn in einem Moment seiner
Unaufmerksamkeit mit einem schweren Gegenstand am Kopf treffen

  • fiele das unter Notwehr oder muss er mich dazu erst
    anschießen?

Notwehr ist ein schneidiges Recht das grundsätzlich keine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfordert. Deine Beispiele fielen unter Notwehr, auch wenn der Einbrecher unbewaffnet wäre. Und es braucht sich niemand auf einen ungewissen Kampf einlassen. Das bedeutet, wenn er Dir körperlich überlegen ist kannst Du auch eine Waffe benutzen umd Dich zu verteidigen.

Gruß,

Florian.

Ein Angriff, der dich zum Handeln in Notwehr berechtigen kann, liegt bereits vor, wenn er unmittelbar bevorsteht. Wenn du mit einer Waffe bedroht wirst, ist das hinsichtlich Leib und Leben der Fall. Darüber hinaus liegt ohne weiteres schon ein Angriff auf deine Willensfreiheit vor. Notwehr ist also möglich.

Levay

Notwehr ist ein schneidiges Recht das grundsätzlich keine
Verhältnismäßigkeitsprüfung erfordert.

Hallo Florian,

ich dachte bisher, Notwehr unterläge schon einer gewissen Verhältnismäßigkeit. Ist das nicht so oder enstammt die obige Formulierung juristischen Untiefen und hat eine andere Bedeutung als den Wortlaut?

Viele Grüße

Ramona

Es findet bei der Notwehr keine Abwägung zwischen den Rechtsgütern des einen und denen des anderen statt. Das ist der Grundsatz. Wie so oft, gibt es dazu auch Ausnahmen, aber die sind eben: Ausnahmen.

Zu bedenken ist auch, dass die Verteidigungshandlung durch Notwehr „geboten“ sein muss (§ 32 StGB). Das ist nur der Fall, wenn sie das relativ mildeste Mittel zur Abwehr des Angriffs darstellt. Das bedeutet: Von allen Verteidigungsmöglichkeiten, die geeignet sind, den Angriff sicher und sofort abzuwehren, muss man das nehmen, das den Angreifer am wenigstens schädigt. Juristen nennen das nicht Verhältnismäßigkeitsprüfung, doch ist es vielleicht das, was du meinst.

Levay

Hallo,

wie jetzt, bedeutet das wenn z.B. A in einem Raum ist mit B wobei B bedroht A und in dem Raum ist ein Messer und ein Pfefferspray wobei das Pfefferspray weiter enfernt ist, muss A zum Pfefferspray laufen da es weniger schaden zufügt als es mit dem Messer möglich were ?

Oder so:

Beide Sachen (Messer und Pfefferspray) liegen gleich nahe, doch man greift zum Messer weil man einfach schnell gehandelt hat ! Wird man hier zu verantwortung gezoggen und muss mit einer Strafe rechnen ?

Gruß

Danke Levay, das hilft meinem Verständnis.

Gruß
Ramona

wie jetzt, bedeutet das wenn z.B. A in einem Raum ist mit B
wobei B bedroht A und in dem Raum ist ein Messer und ein
Pfefferspray wobei das Pfefferspray weiter enfernt ist, muss A
zum Pfefferspray laufen da es weniger schaden zufügt als es
mit dem Messer möglich were ?

Das kann es bedeuten; entscheidend ist wie immer der Einzelfall. Wenn der einzige Unterschied zwischen zwei Waffen der ist, dass man für die eine einen Schritt mehr tun muss, sehe ich nicht, wieso man nicht auf diese zurückgreifen können sollte. Wenn der Weg dorthin versperrt ist oder der Angreifer im Begriff ist, den sich in Notwehr Befindlichen zu ergreifen, so dass jede Millisekunde zählt, sieht die Sache natürlich wieder anders aus.

Beide Sachen (Messer und Pfefferspray) liegen gleich nahe,
doch man greift zum Messer weil man einfach schnell gehandelt
hat ! Wird man hier zu verantwortung gezoggen und muss mit
einer Strafe rechnen ?

Nein, allerdings ist man dann u. U. nicht mehr gerechtfertigt, sondern entschuldigt (nämlich nach § 33 StGB).

Levay

Hallo,

Beide Sachen (Messer und Pfefferspray) liegen gleich nahe,
doch man greift zum Messer weil man einfach schnell gehandelt
hat ! Wird man hier zu verantwortung gezoggen und muss mit
einer Strafe rechnen ?

Nein, allerdings ist man dann u. U. nicht mehr gerechtfertigt,
sondern entschuldigt (nämlich nach § 33 StGB).

Levay

wo ist der unterschied zwischen gerechtfertigt und entschuldigt in diesem Fall ?

Danke und Gruß

Gerechtfertigt bedeutet, dass die Tat nicht rechtswidrig ist. Der Täter durfte also das tun, was normalerweise verboten ist. Wird der Täter entschuldigt, so bleibt seine Tat rechtswidrig, doch wird er trotzdem nicht bestraft. Das macht auf den ersten Blick keinen Unterschied und so ist es in den meisten Fällen auch.

Levay