NOtwehr

Hi,
kann mir jemand die Notwehrparagraphen im Wortlaut nennen? Brauche die dringend für eine Prüfung.

Danke, die Elbin

Hallo Elbin,

schau doch mal hier nach: ://www.staat-modern.de/gesetze/suche/index.html

Da steht z.B. folgendes:

BGB § 227 Notwehr (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Fußnote Bürgerliches Gesetzbuch § 226 Schikaneverbot § 228 Notstand …

Hoffe, ich konnte weiter helfen.

Lieben Gruß von
Lea

Hallo Elbin,

§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Greetings

Tessa