Notwendige Breite Hauszufahrt für Feuerwehr

Moin zusammen,

men stelle sich eine Nebenstraße im beschaulichen Bundesland Rheinland-Pfalz vor. An dieser Straße stehen jede Menge mehrstöckige Wohnhäuser einer Siedlungsbaugesellschaft.
Unter anderem steht ein Häuserblock mit 3 angrenzenden 4 stöckigen Häusern quer zur Straße. Das heißt der letzte Block steht etwa 20m von der Straße entfernt.
Zu diesen 3 Häusern führt ein Weg, auf dem nach entfernen eines Pollers Autos zum Be- Entladen einfahren können. Allerdings ist diese Einfahrt m.M. nicht sehr breit und für LKW´s geeignet.

Daher meine Frage:
Gibt es bei den oben genannten Randbedingungen eine Vorschrift, die aussagt, wie breit eine solche Zufahrt sein muß, um Feuerwehrfahrzeugen zur Rettung und Hilfeleistung die Zufahrt zu ermöglichen??

Vielleicht hat ja jemand von Euch da ein paar Zahlen im Kopf.

CU - Dominik

Im Kopf nicht, aber im www
http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_P7.htm

vnA

Moin,

jau das war der passende Tipp, hab zwar noch schauen müssen, welcher Gebäudetyp unser Mietshaus entspricht, (müßte, wenn ich´s richtig verstanden habe, Typ4 sein).
Damit brauchen wir eine 3m breite Einfahrt - das werde ich mal nachkontrollieren…

Danke!

CU - Dominik