Notwendige Dauer bis Diagnose

Hallo zusammen,

vorab: Mir ist bewusst, dass man meine Frage nicht in Stunden oder Minuten beantworten kann, da jeder Fall anders ist.

Aber ist es wahrscheinlich, dass ein Therapeut, Psychologe, anderer Experte innerhalb von 40 Minuten eine Diagnose stellen kann?

Zum Bespiel:
Ein Ehepaar stellt sich getrennt voneinander einem Gutachter vor. Der redet jeweils knapp 15 Minuten mit ihnen. Eigentlich wird während dieser Zeit ein Evaluationsgespräch geführt.
Dann wird bei beiden Ehepartnern ein Hausbesuch durchgeführt.
Dieser Hausbesuch dauert jeweils 30 Minuten und wird von einem Angestellten des Gutachters durchgeführt.
Anschliessend wird das Gutachten erstellt.
Der Gutachter hat speziell darauf hingewiesen, dass er die Vergangenheit der beiden Personen ausgeblendet hat.

Ist mit diesem Zeitaufwand eine qualifizierte Beurteilung der Eheleute möglich?

Angenommen bei einem der Eheleute ist eine psyschische Vorerkrankung bekannt, die aber als geheilt abgeschlossen wurde. Der Gutachter bezieht sich aber ganz speziell auf diese Erkrankung und seine Beurteilung „passt“ zu dieser alten Erkrankung.
Der „Kranke“ geht darauf hin zu drei anderen Therapeuten und lässt sich beurteilen. Keiner der Therapeuten kommt zum gleichen Ergebnis wie der Gutachter. Keinem von ihnen ist die alte Erkrankung bekannt.

Hat der Gutachter gewissenhaft gearbeitet?

Gruß
Bori

Moin

Aber ist es wahrscheinlich, dass ein Therapeut, Psychologe,
anderer Experte innerhalb von 40 Minuten eine Diagnose stellen
kann?

Ja.
Auf den Rest gehe ich nicht ein, weil deine weiteren Fragen insofrn rhetorisch sind, als si urchblickn lassen, dass du das alles für unseriös hälst und eine anre Meinung zu dem Geschehen hast.
Gutachten sind halt, wenn sie gut sind, nicht gefällig. Sonst wären es ja Gfälligkeitsgutachten.
Gruß,
Branden

Hallo Branden,

deine Aussage ist nicht korrekt.
Würde deine Beurteilung stimmen, hätte ich gefragt was man gegen den Gutachter unternehmen kann.

Ich bin aber, als Laie, der Auffassung das man komplexe psychische Vorgänge nicht in zwei Kurztreffen analysieren kann, wenn man die Vergangenheit ausblendet.
Darum habe ich diese Frage eingestellt.

Wirklich theoretisches Beispiel: Wenn eine Frau geschlagen wurde, der Gutachter das aber ausblendet, kann die Beurteilung des aktuellen Verhaltens gegenüber dem Ehemann( Schläger )nicht korrekt sein.

Gruß
Bori

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An deiner Antwort erkenne ich, dass du total…
…festgefahrene Vorstellungn hast und wenig bereit bist, das zu verstehen, was ich geschrieben habe.

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Hallo Bori,

da siehst du mal, dass einige noch nicht mal 40 Min. und einen persönlichen Kontakt brauchen, sondern schon in 4 Minuten eine Ferndiagnose stellen können. Solange wird man nämlich zum Lesen deines Textes gebraucht haben.

Der Gutachter hat speziell darauf hingewiesen, dass er die
Vergangenheit der beiden Personen ausgeblendet hat.
(…)
Angenommen bei einem der Eheleute ist eine psyschische
Vorerkrankung bekannt, die aber als geheilt abgeschlossen
wurde. Der Gutachter bezieht sich aber ganz speziell auf diese
Erkrankung und seine Beurteilung „passt“ zu dieser alten
Erkrankung.

Wenn die Vergangenheit ausgeblendet werden soll, müsste m. E. eine als geheilt abgeschlossene Vorerkrankung auch „ausgeblendet“ werden. Oder es müsste von BEIDEN Probanden die Vorgeschichte eben doch mit einfließen. Wenn du das Gutachten ggf. anfechten möchtest, suche dir einen Anwalt, der sich mit diesem Gebiet auskennt. Als medizinischer und juristischer Laie ist es sonst schwer, seine Rechte durchzusetzen (falls man dann im Recht ist *gg*).

Viele Grüße
rosarot-2010