Notwendige Gegenstände bei Zweitwohnung

Hallo Leute,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung bei einer doppelten Haushaltsführung.
Bei der Ausstattung der Zweitwohnung mußten verschiedene Gegenstände gekauft werden.Jetzt habe ich gelesen, daß nur notwendige Gegenstände steuerlich absetzbar sind.Sind nun Blumen oder Campingstühle für den Balkon in der Zweitwohnung notwendige Gegenstände?
Wo kann man nachlesen, was die Finanzämter unter notwendige Gegenstände verstehen?
Danke für die Unterstützung.

Hallo!
wü?TE AUCH NICHT WO DAS STEHT: JEDOCH geht es beim Bezahlen der Zweitwohnungsgegenstände um die DINGE DER Grundbedürfnisse - dazu zählen Blumen und Balkonstühle nicht

Hallo Leute,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung bei einer
doppelten Haushaltsführung.
Bei der Ausstattung der Zweitwohnung mußten verschiedene
Gegenstände gekauft werden.Jetzt habe ich gelesen, daß nur
notwendige Gegenstände steuerlich absetzbar sind.Sind nun
Blumen oder Campingstühle für den Balkon in der Zweitwohnung
notwendige Gegenstände?
Wo kann man nachlesen, was die Finanzämter unter notwendige
Gegenstände verstehen?
Danke für die Unterstützung.

Hallo,
ich habe mal rausgesucht, was so gilt:

  • Mietkosten bis 60 Quadratmeter ortsübliche Durchschnittsmiete.
  • Bei Einrichtungsgegenständen sind Gegenstände mit Anschaffungskosten höher als 410 € (netto) über 3 Jahre und Möbel über 13 Jahre abzuschreiben.
  • Notwendige Gegenstände sind u. a. Bett, Schränke, Sitzmöbel, Tisch, Kücheneinrichtung, Badeinrichtung, Lampen.
  • Dazu kommen notwendige Hausratsgegenstände ( von Geschirr über Kaffeemaschine, Staubsauger bis hin zu Handtüchern und Bettwäsche.
  • Natürlich Gardinen und Vorhänge.
  • Radio und Fernseher werden von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet.

Luxus wird auf jeden Fall nicht begünstigt.

Ich hoffe, das reicht als erste Info.

Viele Grüße
Andreas

Danke für die schnelle Antwort.Ich merke schon bei der Antwort gehen die Meinungen auseinander. Aber unsere Rechtsprechung läßt einen großen Spielraum. Ich werde versuchen die Kosten für Blumen und Campingstühle steuerlich abzusetzen. Wenn schon ein Balkon im Mietvertrag und -kosten enthalten ist, will ich den Balkon auch nutzen. Die Blumen werde ich als Bestandteil meines Lebensstil bzw. -niveau angeben und außerdem verbessern Blumen die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung. Mal abwarten, wie das Finanzamt sich verhält.

Hallo,

machst du die steuererklärung selber?
Ich habe die erfahrung gemacht das das bei einer solchen Sache ein Profi machen muß.
der kann dir sagen was notwendig ist und was nicht.
Ansonsten erstmal alles rein wovon du belege hast, kürzen können die immer noch .

hoffe das ich etwas helfen konnte.

MFG
Niko