Notwendige Versicherungen bei Zimmervermietung

Hallo,
meine Mutter ist Rentnerin und hat auf Spaß am Umgang mit Menschen letztes Jahr beschlossen, nicht benötigte Zimmer im Haus als Gästezimmer zu vermieten. Sie musste dafür ein Gewerbe anmelden.
Jetzt ist natürlich die Frage, ob sie zusätzliche Versicherungen dafür braucht. Was ist wenn z.B. ein Gast sich im Haus verletzt. Ich nehme an, sobald ein Gewerbe angemeldet ist, greift die private Haftpflicht nicht mehr, oder?. Was ist, wenn einem Gast auf dem Zimmer etwas gestohlen wird und er den Zimmervermieter haftbar machen will? Und und und…
Wer weiß Bescheid?

im Haus verletzt. Ich nehme an, sobald ein Gewerbe angemeldet
ist, greift die private Haftpflicht nicht mehr, oder?. Was

Dafür gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung.

ist, wenn einem Gast auf dem Zimmer etwas gestohlen wird und

Dafür kann der Vermieter nichts. Das muß der Reisende selber versichern.

er den Zimmervermieter haftbar machen will?

Kann er ja machen, wir aber kaum Erfolg haben.

Ergänzend würde ich über eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung nachdenken, damit Ihre Mutter besser schlafen kann!

Melden Sie die gewerbliche Nutzung der Räume der Wohngebäude- und Hausratversicherung!

Haftung des Gastwirts §701 BGB

ist, wenn einem Gast auf dem Zimmer etwas gestohlen wird und

Dafür kann der Vermieter nichts. Das muß der Reisende selber
versichern.

http://dejure.org/gesetze/BGB/701.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/701.html

Respekt ! Wofür haben wir denn dann die Zusatzdeckungen in der Hausrat ?

http://dejure.org/gesetze/BGB/701.html

Respekt ! Wofür haben wir denn dann die Zusatzdeckungen in der
Hausrat ?

Da ich erst vor 5 Wochen meine Abschlussprüfung hatte, ist doch noch was hängen geblieben. :smile:

Ich glaube die Haftung des Gastwirtes tritt nur dann ein, wenn Sachen „verschwunden“ sind, es allerdings keine Einbruchsspuren gab, so dass man davon ausgehen kann, dass der Gastwirt für das verschwinden verantwortlich ist.

Bei einem Einbruch in das Zimmer ist dann die HR zuständig.