Also eine COC brauchst du eigentlich nur bei einem Import-Fahrzeug.
Genaueres zur COC kannst du hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)
Normalerweise kann man auch ohne COC ein inmportiertes KFZ ummelden. Ich fahre ein rechtsgelenktes, importiertes KFZ aus England und habe bisher (Anmeldung/Ummeldung) nie eine COC gebraucht. Beim Import wurde vom deutschen TÜV eine Vollabnahme gemacht und die Zulassung stellt dann noch ein Dokument aus, das das KFZ im Bereich der Sicherheitseinrichtungen (Gurte, Sitze, Scheiben etc.) insoweit der europäischen Norm genügt.
Die Sache mit der COC ist auch noch recht „jung“, ich glaube seit 2007 machen die Hersteller das erst. Und nur der Hersteller kann dir im Bedarfsfall auch eine COC ausstellen.
Zum Beantragen einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II brauchst du:
- Personalausweis des eingetragenen Halters.
- Bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug oder entsprechende Gewerbeanmeldung.
- Bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug.
- Zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Briefes ist das persönliche Erscheinen des eingetragenen Halters (bei Firmen des Geschäftsführers, bei Vereinen des Vorsitzenden) erforderlich.
- Ist der Halter minderjährig, ist das persönliche Erscheinen der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Bei Diebstahl ist vorher eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten und der Zulassungsbehörde vorzulegen.
- Bei zugelassenem Fahrzeug zusätzlich:
Hauptuntersuchungsbericht (HU), soweit erforderlich.
Hoffe da sind alle nötigen Infos dabei:wink: