Hallo,
warum ist denn eine Jahresinventur notwendig, wenn doch sowieso das ganze Jahr über in regelmäßigen Abständen Inventuren in einem Betrieb stattfinden?
Hallo,
warum ist denn eine Jahresinventur notwendig, wenn doch
sowieso das ganze Jahr über in regelmäßigen Abständen
Inventuren in einem Betrieb stattfinden?
Hallo,
grundsätzlich hat jeder Kaufmann zu Beginn und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres seine Forderungen und sein Vermögen genau zu spezifizieren. Dieses passiert in einem Inventarverzeichnis. Für Positionen des Vorratsvermögens bedeutet das erst einmal grundsätzlich, dass am Bilanzstichtag alles gezählt und geprüft werden muss. (HGB §240).
Der Gesetzgeber erlaubt jedoch verschiedene Erleichterungen. Die beginnen damit, dass die Inventur auch zeitlich vorgezogen oder nachgelagert werden darf (3 Monate vor und 2 Monate nach dem Bilanzstichtag, die Aufnahmearbeiten über ein Bilanzjahr verteilt werden dürfen (permanente Inventur), zur Bestätigung einer funktionierenden Lagerbuchführung ein Stichprobenverfahren eingesetzt werden kann, bei Positionen die sich nachweislich über die Jahre nicht ändern (wie z.B. das Hotelbesteck in einem Hotel) ein Festwert angesetzt werden darf oder „man“ direkt beim Ein- und Auslagern zählt (Einlagerungsinventur). Fazit: einmal muss im Jahr gezählt werden. Entweder an einem Stichtag oder permanent oder während des Ein- und Auslagerns. Bei der letzten Alternative sind jedoch alle Zählungen „genau“ zu dokumentieren und die Zählung inkl. der Fortschreibung auf den Bilanzstichtag muss funktioneren. Werden hingegen nicht alle Positionen in einem Lager während des betrachteten Jahres bewegt (und somit gezählt), ist für den Rest eines der anderen Verfahren anzuwenden.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
vg
Wolfgang
Vielen Dank für die Antwort.
Liebe Grüße