Notwendigkeit eines Heimaufenthaltes

Hi,

vor zwei, drei Jahren wurde eine Frau bei mir Kundin, die immer wieder bestellte. Letztes Jahr rief mich eine Frau an, die sich als deren Schwester ausgab und meinte, ich dürfe keine Aufträge mehr von ihrer Schwester ausführen und müsse das Geld zurück überweisen. Genau kann ich mich an das Gespräch nicht mehr erinnern, und wenn man auch ungern gute Kunden verliert, war viel mehr diese fordernde und der unterschwellig aggressive Ton dieser Frau, was mich so störte. Sie meinte, sie wäre die Betreuerin ihrer Schwester. Auf mein Nachfragen hin meinte sie, entmündigt sei sie nicht. Ich weiß nicht mehr mit was für Geschützen sie alles aufgefahren ist. Sie drohte mir mit dem Anwalt, sollte ich noch einmal eine Bestellung ihrer Schwester ausführen. Und einiges mehr.

Eine Weile hörte ich von meiner Kundin nichts mehr, dann bestellte sie schriftlich und lag das Geld dem Brief bei. Ich war etwas zwigespalten zwischen dem was ich laut Schwester tun sollte, und ich hatte auch keine Lust, auf meine Kosten das Geld ebenso per Brief zurück zu schicken. Außerdem denke ich, wenn es ihr eine Freude macht, so soll sie doch selbst entscheiden, was sie mit ihrem Geld macht.

Nun, auch war ich sehr erstaunt als ich einen Brief aus einem Heim erhielt. Im Internet soeben recherchiert, handelt es sich dabei um ein Alten- und Pflegeheim. Die Frau wirkte mental sehr fit. Nun hat sie mir erneut eine Bestellung geschickt und der Brief klingt schon recht traurig und verzweifelt. Sie möchte raus aus dem Heim und befürchtet, dass ihr großes Aktienvermögen wegkommt.

Ich weiß nicht, weshalb sie überhaupt in diesem Heim ist. Doch die Frau die sich als ihre Schwester ausgab ist jedenfalls keine angenehme Person für mich. Und von dem was sie schreibt, scheint sie geistig durchaus ansprechbar zu sein und macht soweit den Eindruck, dass sie zwar Sorgen hat, doch dass sie weiß von was sie redet bzw. schreibt.

Welche Möglichkeiten gibt es, dass sie überprüfen lassen kann, ob eine zwingende Notwendigkeit für den Heimaufenthalt besteht und / oder ob es gegebenenfalls Alternativen gibt?

Danke und ciao,
Romana

Liebe Romana,

leider kann ich Dir auch nicht so auf die Schnelle weiterhelfen. Ich finde Deine Initiative aber sehr gut und wichtig. Wie wäre es, das Ganze im Brett Recht zu posten, ich glaube, da hättest Du mehr Aussicht auf Antwort. Sicherlich wäre es auch gut, wenn Du Dich rechtlich absichern könntest. Denn es gibt durchaus unterschiedliche Betreuungsformen. So z.B.eine einfache Vermögensbetreuung oder eine Vermögensbetreuung mit Zustimmungsvorbehalt. In letzterm Fall muß die Betreuuerin jeder Ausgabe zustimmen, ich weiß allerdings nicht, ob bereits beim ersten Cent oder erst ab einer bestimmten Summe. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß es wirklich eine rechtliche Handhabe dafür gibt, daß Du ihr das bereits gezahlte Geld zurückgeben sollst. Ein erster Schritt wäre es, sich von der Dame zunächst mal eine Kopie ihres Betreuungsausweises zuschicken zu lassen. Bis dahin kann sie Dir viel erzählen.

Vor einiger Zeit ging hier in HH ein Fall durch die Presse, wo es um eine Frau ging, die ebenfalls zunächst über eine gesetzlich eingerichtete Betreuung schließlich ihr Haus und ihr Vermögen veror. Sowas mag ein Einzelfall sein, hoffentlich. Aber wenn Du da einen inneren Mißklang empfindest, solltest Du vielleicht auf ihn hören.

Eine Betreuung ist oftmals eine sehr vernünftige Sache. Aber sie muß weiß Gott nicht immer gleich im Alten- und/oder Pflegeheim enden. Wenn es Dir um ein wenig mehr als nur den Geldverdienst geht, wäre es doch z.B. mal eine Sache, Deine Kundin in diesem Heim dort zu besuchen. Ich würde vorher anrufen und nach den gängigen Zeiten usw. fragen und überhaupt ein wenig mit dem Personal plaudern.

Vielleicht waren hier ja ein paar Anregungen für Dich dabei.

Liebe Grüße

Avera

Hi Avera,

einen Anruf habe ich mir auch schon überlegt. Ich möchte nur für mich sicher stellen, dass ich am Ende nicht in etwas involviert bin, durch das ich selbst noch Probleme bekomme. Okay, wenn hier nicht noch Hinweise kommen, probiere ich es mal von der rechtlichen Seite, die Möglichkeiten auszuloten. Geld ist mir sehr wichtig, doch es hat keine Priorität gegenüber Menschen und Menschlichkeit.

Danke und ciao,
Romana

Hallo Romana!

Zu Deiner eigentlichen Frage kann ich Dir nicht viel sagen! Vielleicht könntest Du den direkten Kontakt zu der Frau suchen- ABER lies erst mal, was ich Dir zu möglichen Hintergründen schreibe!

Kurz, mein Bruder ist schizophren, hat ebenfalls Betreuer- einen für Finanzen und einen fürs Medizinische. Er lebt in einer eigenen Wohnung, gleich bei meinen Eltern und meiner Schwester um die Ecke, wird von allen mitversorgt. Ein Pflegedienst kommt Tabletten verarbreichen.

Aufgrund seiner psych. Erkrankung ist er nicht in Lage, sein Geld zu verwalten.Ist regelmäßig im Minus auf der Bank. Wär mein Vater nicht, hätte er Schulden bis ultimo!!
Er bestellt z. Bsp. Kisten mit teurem Wein, den man ihm aufgeschwatzt hat- er freut sich halt über jeden Besuch, der kommt und kann nicht nein sagen!- Er trinkt KEINEN Alkohol!!!
Er bestellt eine Münzsammlung, die monatlich kommt und zu bezahlen ist- hat kein Geld dafür!!
Er bestellt und kauft, sobald sein bischen Rente da ist und nach 1 Woche bleiben ihm noch 10 € Taschengeld pro Woche!!
Mein Vater hat nun schon bei diversen Firmen angerufen und geschrieben, daß mein Bruder psychisch krank ist und ihn diese Bestellungen in den Ruin treiben- natürlich freundlich und hat auch meistens Erfolg damit! Fast alle haben Verständnis für diese Situation!
Denn den finanziellen Ausgleich schaffen meine Eltern- bd. 75 Jahre, normale Rente! Wo sollte das Geld sonst herkommen? Sie versorgen ihn mit Essen, Getränken, Kleidung!! Richten die Wohnung ein- vor allem, wenn er in einer akuten Phase das Mobilliar zerstört!!

Das ist nur EIN Aspekt seiner Krankheit!!!

Wenn Du diese Frau anrufst wird sie Dir 100% erzählen, das sie zu Unrecht in dem Heim ist! Zumindest wenn sie psychisch krank ist, wie ich vermute!!
Und noch eins: Es ist total schwierig, jemanden in ein Heim zu bringen, der absolut nicht will- sonst wär mein Bruder dort schon seit 25 Jahren!!! Er ist jetzt 52!
Die Gesetze lassen es nicht zu, daß gegen seinen Willen etwas geschieht! Nur Zwangseinweisung ist möglich- aber nur wenn Agriff auf andere Personen oder gegen sich selbst stattgefunden hat- und nur für begrenzte Zeit!

Meine Empfehlung: Schick das Geld zurück und schreibe der Frau ein paar nette Zeilen! Schreib ihr, daß Du ihre Bestellungen nicht mehr annehmen kannst und wünsche ihr alles Gute!
Sie wird keinen Schaden nehmen, wenn sie bei Dir nicht mehr bestellt und wenn ich richtig liege, erweist Du ihr einen großen Dienst!!!

Natürlich ist es sehr unschön von dieser Schwester, so fordernd und unhöflich mit Dir zu sprechen! Ein paar nette Worte und vernünftige Erklärungen hätten es auch getan!!

Aber ich rechne es Dir hoch an, daß Du Dir solche Gedanken machst!!

Vielleicht konnte ich ein wenig helfen!?

Alles Gute!
LG Doreen

Hallo!
Sie selbst kann sich an dasjenige Gericht wenden, das die Betreuung angeordnet hat. Dort müsste sie schildern, dass sie mit der ART und/oder der PERSON der Betreuung nicht einverstanden ist. Dann könnte das Gericht entweder die Betreuung als solche abändern oder einen anderen Betreuer bestellen.
Hebre

Hi Romana,

ich würde in dem Heim anrufen und mich erkundigen ob die Dame geschäftsfähig ist.
Die Heimleitung sollte wissen ob die Bewohnerin selber über ihr Geld verfügen kann oder nicht. Wenn Du die Situation schilderst - langjährige Kundin, Anruf der Schwester und so weiter - sollte es möglich sein die Sache zu klären.

Viele Grüße

Susanne