NPD Verbotsantrag!

hi leute,

habe da heute was gelesen, was mich etwas verwirrt. ich will hier auch gar nicht eine diskussion anfangen zum für udn wider des verbotes der npd!

mir fiel folgendes auf: die bundesregierung (also rot/gruen) ist doch der antragsteller vor dem BVG, richtig? als regierung brauchen sie aber auch einen anwalt wegen dem anwaltszwang. da nun die zugelassenen anwälte zum BVG nicht gerade wie pilze aus dem boden spriessen war man als regierung auf der suche und fand einen.

dieser anwalt ist wohl juraprof. an irgendeiner uni (glaub duisburg oder irgendwo da… egal). das obskure meines wissens ist, das dieser anwalt gleichzeitig eine klage am BVG zu laufen hat i.s. ökosteuer. genau: er klagt als anwalt einer werft aus bremen o. hamburg gegen die regierung wegen der ökosteuer…

ist das denn normal?
weiss diese regierung nicht was sie tut?
darf ein anwalt eigentlich eine partei vertreten und gleichzeitig als gegner haben (in verschiedenen sachverhalten?) …

ich verstehe das nicht ganz. ist das nur unvermögen?

würde mal gern eure meinung hören…

gruss

shob

hallo, showbee
klar ist das möglich! Du siehst den Beruf des RA falsch. Er ist ein Werkzeug für den Klienten. Dass das gleiche Werkzeug natürlich nicht bei Scheidungsprozessen von beiden Parteien verwendet werden kann ist klar. Aber warum soll man den gleiche Schraubenschlüssel nicht für den Motor des B-Autos verwenden, und eine Stunde später für das A-Auto?
grüße
Raimund

klar ist das möglich! Du siehst den Beruf des RA falsch. Er
ist ein Werkzeug für den Klienten.

Genau. Für den Anwalt ist das einfach nur Job. Wie für den Arzt auch, der vielleicht zuerst einen angeschossenen operiert und danach den Schützen. Konflikte gibt es für den Anwalt nicht, denn in beiden Fällen unterliegt er der Schweigepflicht. Also keine Gefahr, dass die Regierung irgendwelche Geheimnisse aus dem anderen Prozess erfährt.
Und selbst wenn es nicht so wäre, kann doch der Anwalt für das NPD-Verbot aber gegen die Ökosteuer sein. Rein hypothetisch, denn in der Realität spielt das keine Rolle.

Ciao
Kaj

Showbees Frage ist durchaus berechtigt…
… und ich wundere mich auch.

Denn üblicherweise geht ein Anwalt, der für eine Partei tätig ist, nicht in einen weiteren Prozess, der gegen genau diese Partei läuft, auch wenn ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt. Die Gefahr des Parteiverrats, strafbar übrigens, ist viel zu groß.
Es mag sein, dass der Anwalt guten Willens ist, aber ehe er sich versieht, kann durch ein dummes Missverständnis genau diese Problematik eintreten.

Bist du denn sicher, dass der Anwalt tatsächlich einmal für und zugleich in einem anderen Verfahren gegen die Regierung klagt?

Gruß, bebro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

… und ich wundere mich auch.

Denn üblicherweise geht ein Anwalt, der für eine Partei tätig
ist, nicht in einen weiteren Prozess, der gegen genau diese
Partei läuft, auch wenn ein anderer Sachverhalt zugrunde
liegt. Die Gefahr des Parteiverrats, strafbar übrigens, ist
viel zu groß.
Es mag sein, dass der Anwalt guten Willens ist, aber ehe er
sich versieht, kann durch ein dummes Missverständnis genau
diese Problematik eintreten.

Bist du denn sicher, dass der Anwalt tatsächlich einmal für
und zugleich in einem anderen Verfahren gegen die Regierung
klagt?

Gruß, bebro

hi bebro,

klar, kann ich dir den namen raussuchen, ich habe das ganze auch nicht irgendwo gelesen, sondern in der ZAP (zeitschrift für die anwaltspraxis), sowas wie die NWB hefte, bloss für RAe… die autoren werden schon keinen schrott schreiben. ich werd mal im netz weitersuchen und dann posten.
ich dachte auch, das ein RA nicht gleichzeitig kläger und beklagter verteidigen kann, ob das nun auch in verschiedenden prozessen gilt, war mir nicht recht geläufig! jedenfalls wundert mich eben auch die auswahl der regierung! wo ist deren rückgrat??? naja, gehe nun mal surfen und suchen…

shob

hi all,

habe nun etwas mehr recherchiert!

also, vorm BVerfG werden 3 verbotsantraege erwartet, einer von der regierung (am freitag eingetroffen in karlsruhe), einer vom bundesrat und einer vom bundestag.

die bundesregierung lässt sich von Hans Peter Bull vertreten,
der bundesrat von Dieter Sellner
und der bundestag von Günther Frankenberger und Wolfgang Löwer.

letztgenannter ist staatsrechtler und prof. an der uni bonn.
ich lag also knapp daneben *grr*

Löwer vertritt in einem verfahren vor dem BVerfG 5 kläger gegen die bundesregierung i.s. ökosteuer. leider fand ich das AZ nicht, vielleicht hat ja jemand bessere recherchemöglichkeiten!

2 der 5 kläger sind z.b. der „Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels“ (BGA) und die „Gesellschaft der Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft Meyer & Co. GmbH“ aus Bremen.

ich lag also mit der werft etwas daneben, aber im ganzen waren meine erinnerungen ganz recht, löwer vertritt einmal den bundesrat und gleichzeitig streitet er gegen die regierung. vielleicht ist hier auch der haken, das er eben nicht die regierung vertritt, leider kenne ich mit dem BVerfG nicht so aus. vielleicht können die wissenden mal weiterhelfen.

gruss

der besorgte shob