NRW Justizportal

Mit dem Ziel, das Juristendeutsch transparenter zu machen, wendet sich das Recht von A - Z an den Bürger. Es ist kein Rechtslexikon, sondern will wesentliche Begriffe aus der Gerichtsorganisation, der Rechtsprechung und dem Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen allgemeinverständlich erläutern, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben:

http://www.justiz.nrw.de/IndexSeite/Service/recht_a_…

Gruß, Veritas