NRW Straßen Wegegesetz Regelung höhe Bordstein im Einfahrtsbereich

Hallo,
die Straße in meinem Neubaugebiet (Sackgasse ca. 300m lang) wird gerade erstellt. Auf beiden Seiten ist durchgängig ein Bordstein in höhe von 6cm geplant und zum Teil schon erstellt. Ich habe nun beim Bauträger und der Stadt um eine Absenkung des Bordsteins auf max. 3cm auf 5m im Einfahrtbereich gebeten. Die Stadt sagt 6cm ist normal und im Wegegesetz NRW geregelt. Zudem sagte man, wenn alle anderen 6cm akzeptieren, würde dies auch schlecht ins „Bild“ passen, wenn ich als einziger eine Absenkung habe. Ich finde hierzu aber nichts in diesem Gesetz. Muss ich das so akzeptieren, oder habe ich einen Anspruch auf Absenkung?

Danke im Voraus.

Wo sind diese Absenkungen ? An der PKW-Überfahrt auf die Grundstücke ?

Denn für Fußgängerüberwege ist so eine Schwelle zu hoch und nicht behindertengerecht, das wäre ja so als wenn eine Dachlatte hochkant steht und man soll die mit Rollator, Kinderwagen und Rollstuhl überfahren.

MfG
duck313

Hallo,
die komplette Straße wird mit Bordsteinhöhe 6cm verlegt. Es gibt keinen Fussgängerweg, nach dem Bordstein fängt sofort das Grundstück an. (kleine Sackgasse) Ich möchte das in meinem Einfahrtsbereich der Borstein abgesengt wird auf einer länge von ca. 4-5 Metern. Diese 6 cm kommen mir einfach zu hoch vor, mein Kind kommt da mit dem Fahrad, jetzt noch Dreirad, garnicht hoch.

Ich habe im gesamten Stadtgebiet noch keinen so hohen Bordstein im Einfahrtsbereich gesehen. Deswegen die Frage ob das nach Gesetz normal sein kann?

Danke

Man sollte die Stadt mal fragen wie sie sich das ohne abgesnkten Bordstein vor einer Einfahrt vorstellt, wenn nämlich jeder Depp denkt, dass er dann die Einfahrt zuparken darf weil der Bordstein davor nicht abgesnkt ist.