Howdy,
das Land NRW hat nunmehr eine weitere Kommune dazu verpflichtet, den Anwohnern eine erheblichen Anteil an den regelmäßigen Straßensanierungskosten aufzuerlegen.
Sei die hypothetische Straße X gegeben als kommunale „Durchgangsstraße“ (Anteil der Anwohner an den Sanierungen 50%). Die Klassifizierung erfolgte durch einen beauftragten Gutachter der Kommune. Aus Sicht der Anwohner handelte es sich aber um eine vollständig innerdörfliche Straße.
Sie wird außer von den 10 Anwohnern, denen auch die kompletten anderen Felder/Wiesen/Weiden an der Straße gehören, zu einem großen Anteil von landwirtschaftlichen Schwerstfahrzeugen (auch mit Großanhängern) benutzt, die
- die Straße spätestens nach 2 Jahren kaputt fahren (so in den vergangenen Jahren regelmäßig passiert)
- keine Felder/Grundstücke anfahren, die sich an der Straße befinden
- gar nicht aus der Kommune sind
Es darf weiter vermutet werden, dass die Kommune auch weiterhin nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Straßensanierung derartig in Auftrag zu geben, dass 40t Fahrzeuge/Gespanne auf dieser 20 Jahre ohne Schaden verkehren können.
Fragen:
- Können die Anwohner die Kommune erfolgreich auffordern, die tatsächlichen Verursacher zur Kasse zu bitten? Wenn ja, wie?
- Können die Anwohner von der Kommune erfolgreich eine Straßensanierung in der genannten Form verlangen? Wenn ja, was müsste dafür wo beantragt werden?
- Können die Anwohner die Kommune bzw. die zuständige Behörde erfolgreich auffordern, gemäß §45 (1) StVO " zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße" eine Limitierung vorzunehmen, die die Durchfahrt z.B. auf kleinere Fahrzeuge, sagen wir 7.5t, beschränkt? Wo wäre dieser Antrag einzureichen?
Gruß
HH