Guten Tag!
Ich bin zwar ausgebildeter Versicherungsfachwirt, bin aber in diesem Sachverhalt überfragt. Nehmen wir an, ich habe eine BU, Tarif IBU2100 und möchte diese gerne kündigen. Da ich schnell kein Geld mehr bezahlen will (der Tarif sieht drei Monate Kündigungsfrist vor), entziehe ich zum 1. des Folgemonats die Einwilligung zum Lastschriftverfahren. Dies kann ich ja durchaus machen, da ich ja keine „Verpflichtung“ zur Beitragszahlung habe. Gleichzeitig kündige ich aber auch fristgerecht mit der drei Monatsfrist. Nun hat sich aber im Laufe der Jahre ein Fondsguthaben von 500€ angesammelt. Meine Frage ist nun, kann der Versicherer sich die Prämien aus dem Fondstopf nehmen, die ich für die Monate vom Entziehen der Einwilligung zum LV bis zur eigentlichen Kündigung nicht bezahle?!
Danke für eure Antworten!!!