Hallo, ich würde gerne mal wissen, wie ihr die obige BU-Versicherung einschätzt. Vom Preis scheint sie im vergleich zu anderen Anbietern ganz gut zu sein, weiß vielleicht jemand noch etwas, worauf man hier achten sollte, gibt es Nachteile für den Versicherungsnehmer die nicht gleich augenfällig o.ä. ?
Vielen Dank für eure Meinungen, das soll übrigens keinerlei Werbung für dieses spezielle Produkt sein, es gibt sicherlich auch andere gute.
Gruß
Granini
Hallo,
erstmal hast Du ein Stück Papier in der Hand - wenn auch mit Comfort. Interessant könnte es im Leistungsfall werden.
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=9…
Wenn Du runtercrollst findest Du auch die Nürnberger.
Gruß
Detlev
Hallo,
naja ist wohl so, dass Versicherungen nunmal nie gerne zahlen, gerade wenn es um so hohe Summen wie bei einer BU geht.
Die Statistik scheint sich im Übrigen auf Kapitallebensversicherungen zu beziehen?
Mir wurde gesagt, dass die Comfort Variante angeblich kundenfreundliche Bedingungen hätte, so dass man auch sein Recht vor Gericht durchsetzen kann. (Wenn man ne BU macht, sollte man wohl auch eine Rechtsschutz abschließen…)
Gruß
Granini
Hallo,
mit Verlaub, aber: jetzt wird doch schon wieder die gleiche ungeeignete Sau wie vor einigen Tagen/Wochen hier durch´s Dorf getrieben.
Die Beschwerdestatistik des Bafin ist für die anstehende Entscheidung für oder gegen einen Anbieter ungefähr so aussagekräftig wie die berühmt-berüchtigte Kaffeesatzleserei.
Das andererseits so leichtfertig abgetane „Stück Papier“ ist dagegen von u.U. entscheidender Bedeutung, ob es im Leistungsfall „interessant“ wird oder nicht.
Zur eigentlichen Frage:
(Vorab: Damit ich hier nicht in den Verdacht der Werbung für oder gegen ein bestimmtes Produkt gerate, sei gesagt, dass es noch reichlich - gute und schlechte - Anbieter von BU-Versicherungen gibt. Da sich die Frage nun aber einmal auf die Nürnberger BUZ-Comfort bezieht, fällt die Antwort halt auch auf diesen Anbieter bezogen aus!)
Das angefragte Produkt erscheint mir - ganz persönlich und subjektiv, und ohne rechtsberatende Wirkung - von der Bedingungsseite her durchaus seriös und vom Leistungsumfang/-voraussetzung her als geeignet. Von verschiedenen Seiten her (Morgen & Morgen, Franke & Bornberg) bestehen durchweg gute Rating- und Ranking-Ergebnisse; auch bei den Maklern genießt die Nürnberger BU einen mehr als guten Ruf („Bester BU-Versicherer 2007“ im „Experten-Netzwerk“).
Als problematisch sehe ich aber grundsätzlich an, wenn die BUZ („Z“ steht ja nunmal für „Zusatz“) mit einer Kapitalbildung (und bei der Nürnberger auch noch auf Wunsch auf Fondsbasis!!!) verbunden wird. Hier überwiegen die Nachteile m.A.n. bei weitem! Davon kann man eigentlich fast nur abraten.
Ach ja, eins noch: Das „Comfort“ steht bei der Nürnberger meines Wissens nach vor allem für:
- (vollständiger) Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Nachversicherungsmöglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Wiedereingleiderungshilfe bis zu 6 Monatsrenten
- Leistung auch ab Pflegestufe I
- (Schnellhilfe bei schweren Krankheiten mitversichert: bin ich mir nicht mehr ganz sicher)
Alles nicht schlecht, aber auch bei manch anderen Versicherern zu erhalten.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Besonderheit zur Prüfung des Berufswechsels:
Innerhalb der letzten 12, 24 oder 36 Monate wird ein Berufswechsel berücksichtigt, ggf. nur unter bestimmten Voraussetzungen oder in Abhängigkeit vom Alter.
Ansonsten Bedingungn entsprechend dem Marktstandard - keine positive Abweichung oder Besserstellung.
BU als Zusatz nicht zu empfehlen - SBU wählen!
Gruß
A.
Hallo whymycartoday,
was meinst Du hiermit:
Besonderheit zur Prüfung des Berufswechsels:
Innerhalb der letzten 12, 24 oder 36 Monate wird ein
Berufswechsel berücksichtigt, ggf. nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder in Abhängigkeit vom Alter.
Nach meinen Unterlagen muss ein Berufswechsel nach Antragsstellung bei der Nürnberger nicht mehr angezeigt werden (wie bei manch anderem übrigens auch).
Oder reden wir hier von zwei Paar Schuhen?
BU als Zusatz nicht zu empfehlen - SBU wählen!
Da würde ich zustimmen. 
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
§2 Abs. 5 ?!? glaube ich
Solange man nur bestimmte Sachen glaubt, sollte man sie nicht als Expertenrat veröffentlichen.
Im o.g. Absatz steht für jeden BU-Experten nachlesbar:
Hat die versicherte Person ihren Beruf innerhalb von 24 Monaten vor
Eintritt der Berufsunfähigkeit gewechselt, wird bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit auch die berufliche Tätigkeit vor dem Berufswechsel berücksichtigt, wenn die für die Berufsunfähigkeit verantwortlichen Gesundheitsstörungen bereits bei der Aufgabe der früheren beruflichen Tätigkeit bekannt waren, es sei denn, der Berufswechsel erfolgte auf ärztliches Anraten oder wegen unfreiwilligen Wegfalls der früheren Tätigkeit.
Und an dieser Formulierung ist ja wohl kaum etwas auszusetzen!
Freundliche Grüße
Gerd
Richtigstellung
BU als Zusatz nicht zu empfehlen - SBU wählen!
So allgemein kann man diese Aussage nicht stehen lassen. Die BU-Zusatzversicherung ist i.d.R. nur nicht empfehlenswert, wenn Sie mit einem Sparplan (z.B. kapitalbildende Lebensversicherung, Rentenversicherung) gekoppelt werden soll.
Wird die BU-Zusatzversicherung jedoch mit einer Risiko-Lebensversicherung mit der Mindestversicherungssumme von 5.000 Euro als Trägerversicherung abgeschlossen, kann dies in bestimmten Fällen durchaus eine sehr empfehlenswerte Variante und sogar preiswerter als die SBU (selbständige BU-Versicherung) sein.
Freundliche Grüße
Gerd
§2 Abs. 5 ?!? glaube ich
Solange man nur bestimmte Sachen glaubt, sollte man sie nicht
als Expertenrat veröffentlichen.
Da die Angabe scheinbar richtig war, glaube ich nicht nur.
Im o.g. Absatz steht für jeden BU-Experten nachlesbar:
Hat die versicherte Person ihren Beruf innerhalb von 24
Monaten vor
Eintritt der Berufsunfähigkeit gewechselt, wird bei der
Prüfung der Berufsunfähigkeit auch die berufliche Tätigkeit
vor dem Berufswechsel berücksichtigt, wenn die für die
Berufsunfähigkeit verantwortlichen Gesundheitsstörungen
bereits bei der Aufgabe der früheren beruflichen Tätigkeit
bekannt waren, es sei denn, der Berufswechsel erfolgte auf
ärztliches Anraten oder wegen unfreiwilligen Wegfalls der
früheren Tätigkeit.
Und an dieser Formulierung ist ja wohl kaum etwas auszusetzen!
An der Formulierung nicht, aber an dem Inhalt und dem daraus resultierenden Möglichkeiten eines VU im Leistungsfall.
Es gibt BU-Anbieter die diesbezüglich keine weitere Angaben in den Bedingungen stehen haben und somit besser als der Marktdurchschnitt sind. Die Nürnberger gehört leider nicht dazu!
Freundliche Grüße
Gerd
Gruß
A.
BU als Zusatz nicht zu empfehlen - SBU wählen!
So allgemein kann man diese Aussage nicht stehen lassen. Die
BU-Zusatzversicherung ist i.d.R. nur nicht empfehlenswert,
wenn Sie mit einem Sparplan (z.B. kapitalbildende
Lebensversicherung, Rentenversicherung) gekoppelt werden soll.
So war es gemeint, sorry!
Wird die BU-Zusatzversicherung jedoch mit einer
Risiko-Lebensversicherung mit der Mindestversicherungssumme
von 5.000 Euro als Trägerversicherung abgeschlossen, kann dies
in bestimmten Fällen durchaus eine sehr empfehlenswerte
Variante und sogar preiswerter als die SBU (selbständige
BU-Versicherung) sein.
Freundliche Grüße
Gerd
Hallo danke für die Antwort, es geht genau um eine minimale Risiko-LV, hätte ich gleich dazu sagen sollen, Entschuldigung.
An der Formulierung nicht, aber an dem Inhalt und dem daraus
resultierenden Möglichkeiten eines VU im Leistungsfall.
Es gibt BU-Anbieter die diesbezüglich keine weitere Angaben in
den Bedingungen stehen haben und somit besser als der
Marktdurchschnitt sind. Die Nürnberger gehört leider nicht
dazu!
Nun gut, dann haben wir zu diesem Thema unterschiedliche Auffassungen - aber das ist ja durchaus legitim.
Ich bin der Meinung, ein Versicherungsunternehmen muß auch die Versichertengemeinschaft vor mißbräuchlicher Ausnutzung zu großzügiger Versicherungsbedingungen schützen.
Wenn es nämlich Schule machen würde, bei Eintritt bestimmter gesundheitlicher Beschwerden schnell in einen Beruf zu wechseln, bei dem man mit größter Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit berufsunfähig wird, dann müßten sicherlich bei den „überdurchschnittlichen Anbietern“ die Überschußbeteiligungen reduziert und der Zahlbeitrag erhöht werden.
Und ich glaube nicht, daß die anderen Versicherten dann glücklich über solche Versicherungsbedingungen sind, die von einigen „Schlitzohren“ ausgenutzt werden können.
Aber wie gesagt - es gibt eben Punkte, zu denen verschiedene Leute durchaus auch verschiedene Auffassungen haben können!
Freundliche Grüße
Gerd