Hallo
Ich beziehe nun Netto 870€ Arbeitslosengeld 1 und beim Wohnungsamt teilte man mir mit das ich zuviel Arbeitslosengeld 1 bekommen würde.
Was heißt „teilte man mir mit“? War das eine mündliche Auskunft, die einen daran gehindert hat, einen Antrag zu stellen? - Dann hätte diese Auskunft ja vermtulich schon ihren Zweck erfüllt.
Man muss immer einen Antrag stellen, so dass man einen schriftlichen Bescheid mit Berechnung und Begründung bekommt. Vorher kann man dazu gar nichts sagen, und zu den Daten kann man sowieso nichts sagen, weil sich Wohngeld auch ein bisschen nach der Gemeinde richtet.
Und falls nein, würde sich das ändern wenn ab Mai mein Bruder (Azubi 18 Jahre alt, 400€ Azubigehalt) zu mir zieht?
Da würde sich pro Person die zu bezuschussende Miete ändern (halbieren). Ansonsten käme es darauf an, ob ihr euch als Bedarfsgemeinschaft erklärt. Es könnte sein, dass das zunächst mal günstiger wäre, aber seid vorsichtig, wenn man sich einmal als Bedarfsgemeinschaft hat eintragen lassen, dann kann man das später nur noch sehr schwer wieder ändern. Ich würde es eher nicht machen.
Viele Grüße