Nullung mangeld Erdungsleiter

Hallo liebe Elektrik-Experten!
Ich wohne in einem alten Nachkriegsbau. Die Stromleitungen sind noch „original“, also ohne Erdungsleiter. Ist es sinnvoll (ich denke, schon) bzw. Pflicht den Erdungskontakt zu nullen und gibt es dafür irgendwelche Vorschriften (VDE).

Danke im Voraus, Daniel

HZallo Daniel,
stelel deien Frage bitte Präziser.
Was meinst du mit nullen.

Dann schaue ich gerne für dich in der VDE nach.

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Hallo,
es ist dringend erforderlich die Schutzvorschriften zu erfüllen.
Welche Maßnahme zum tragen kommt erfährst Du von Deinem örtlichen EVU oder Elektrohandwerk.
Es kommt auf die Netzform an.

mfg: Josef

Hallo liebe Elektrik-Experten!

Ich wohne in einem alten Nachkriegsbau. Die Stromleitungen
sind noch „original“, also ohne Erdungsleiter. Ist es sinnvoll
(ich denke, schon) bzw. Pflicht den Erdungskontakt zu nullen
und gibt es dafür irgendwelche Vorschriften (VDE).

Danke im Voraus, Daniel

off topic: Was hast Du gelernt???

Was meinst du mit nullen.

In Deiner ViKa behauptest Du, Meister der Elektrotechnik zu sein?

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Hallo Tino,

Was meinst du mit nullen.

In Deiner ViKa behauptest Du, Meister der Elektrotechnik zu
sein?

Diese frage habe ich Zoomi auch schon einige male gestellt !?

MfG Peter(TOO)

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Hallo Daniel,

sobald ein Schultzleiteranschluss an dem BEtriebsmittel / Steckdose etc) dran ist, so gehört ein auch Schutzleiter dran.
Je nach Netzform sind die Schutzmassnahmen anderes. Welches Netz liegt denn bei dir an?

Grundsaetzlich einiges gesagt:

Bei weiterführung eines PEN LEiters muss der Querschnitt mind. 6 mm²
KLassische Nullung ( was du meinst, sprich nulleiter auf PE! und dann Bruecke nach N) ist verboten und darf nur unter Anwendung des Bestandschutzes angewendet werden. Aber nicht wenn ein Teil Neu installiert ist. Da kommt dann an dem Element wo du deine neue Anlage dranhaengst eine sogenannt Mininullung (STromlose Nullung) in Frage.
Um dir genaueres zu sagen, solltest du deine Frage präziser stellen :-s

MFG Alex

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Was meinst du mit nullen.

In Deiner ViKa behauptest Du, Meister der Elektrotechnik zu
sein?

Aha und du nullst immer im Wechselstrom.
Er msus die Frage präziser stellen was er machen möchte, was er sich vorstellt.
Mit seiner momentanen Fragestellung ist es schwer eien Fachliche Antwort zu geben.

Grüsse Christian

Du Peter ich finde das jetzt langsam beleidigend von dir.

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Aha und du nullst immer im Wechselstrom.

Nö! Das mache ich im Bedarfsfall.
Ich erkläre es Dir: Es wurde genullt, als man zu Zeiten alter Installationen noch keinen separaten Schutzleiter installiert hatte. Der Nullleiter wurde kurzerhand auf die Klemme des Schutzkontaktes weitergeleitet. Heute braucht man das nicht mehr, weil die hüppschen grün-gelben Strippen eingeführt wurden.

Er msus die Frage präziser stellen was er machen möchte, was
er sich vorstellt.

Das waren keine spektakulären Aktionen, wodurch sich eine präzisere Fragestellung erübrigt. Ich habe das jedenfalls verstanden. Aber okay, Du kannst das natürlich nicht wissen. Immerhin besitzt Du statt praktischer Erfahrung leider nur einen nutzlosen Meistertitel nebst einem Haufen VDE-Bücher.

Mit seiner momentanen Fragestellung ist es schwer eien
Fachliche Antwort zu geben.

Findest Du?
Eine Neuinstallation sollte die alten Strippen irgendwann ersetzen.
Und Nullung ist seit vielen Jahren prinzipiell nicht mehr erlaubt; schon gar nicht, wenn die Möglichkeit eines vollwertigen Schutzleiters gegeben ist.
Aber bis dahin ist eine Nullung allemal besser als gar kein Schutz.
Sagt jedenfalls der Praktiker.

Gruß!
Tino

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Trotzdem Danke.
Wie ihr vielleicht gemerkt habt, habe ich nicht wirklich Ahnung von Elektroinstallationen (aber anscheinend trozdem immer noch mehr als diverse „Meister der Elektrotechnik“, die nebenbei auch mal ein wenig ihre Muttersprache üben sollten - keine Beleidigung, nur ein Tipp). Daher fiel es mir auch nicht ganz einfach, eine passende Frage zu stellen. Trotzdem Danke für die vielen Beiträge.

Nochmals Danke und Grüße, Daniel

Hallo Daniel,

Hallo

sobald ein Schultzleiteranschluss an dem BEtriebsmittel /
Steckdose etc) dran ist, so gehört ein auch Schutzleiter dran.
Je nach Netzform sind die Schutzmassnahmen anderes. Welches
Netz liegt denn bei dir an?

Ein „stinknormales“ 50Hz-230V-Netz, laut verschiedenen Messungen kommen aber nur ca. 215V raus, aber das nur am Rand.

Grundsaetzlich einiges gesagt:

Bei weiterführung eines PEN LEiters muss der Querschnitt mind.
6 mm²
KLassische Nullung ( was du meinst, sprich nulleiter auf PE!
und dann Bruecke nach N) ist verboten und darf nur unter
Anwendung des Bestandschutzes angewendet werden.

Frage eines Unwissenden: Was meinst du mit Bestandschutz?

Aber nicht
wenn ein Teil Neu installiert ist. Da kommt dann an dem
Element wo du deine neue Anlage dranhaengst eine sogenannt
Mininullung (STromlose Nullung) in Frage.

Auch keine Ahnung was das ist! :frowning:

Um dir genaueres zu sagen, solltest du deine Frage präziser
stellen :-s

Ich weiß, aber ist nunmal nicht mein Fachgebiet. Aber die verschiedenen Beiträge haben mir eigentlich schon erschöpfend Antwort gegeben.

MFG Alex

Grüße zurück!

Da fragt man sich doch wirklich, was aus dem „deutschen Handwerk“ werden soll…
Kein Wunder, wenn wir da Leute aus Indien „importieren“!

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Hallo Alex,

KLassische Nullung ( was du meinst, sprich nulleiter auf PE!
und dann Bruecke nach N) ist verboten und darf nur unter
Anwendung des Bestandschutzes angewendet werden.

Frage eines Unwissenden: Was meinst du mit Bestandschutz?

Wenn die Vorschriften geändert werden, kann man dir ja nicht einfach den Strom abdrehen, weil deine Anlage nicht mehr der neuen Norm entspricht.
Normalerweise wird das so gehandhabt, dass die bestehenden Anlagen auf unbestimmte Zeit weiter betrieben werden dürfen und nur bei Erweiterungen oder neu erstellten Teilen die neuen Vorschriften angewendet werden müssen. Wenn alte Teile der Anlage ersetzt werden müssen müssen diese auch den neuen Vorschriften entsprechen und es darf nicht einfach der alte Zustand instandgesetzt werden.

Bestandsschutz bezieht sich auf solche alte Anlagen, wie z.B. die Verkabelung in deinem Altbau.

MfG Peter(TOO)

Hallo Alex,

Hallo Peter, Daniel,

KLassische Nullung ( was du meinst, sprich nulleiter auf PE!
und dann Bruecke nach N) ist verboten und darf nur unter
Anwendung des Bestandschutzes angewendet werden.

Frage eines Unwissenden: Was meinst du mit Bestandschutz?

Betandsschutz: Wenn du sagen wir einmal ein TNC Netz vorliegen hast und damals der PEN LEiter auf die Steckdose gezogen wurde, also auf den PE Kontakt und dann rueber zum Null gebrueckt, dann kannst du das so lassen. Änderst du jetzt aber die Anlage oder du fügst bsp. noch 1 steckdose hinzu, dann darfst du das nicht mehr machen. Dann musst du den PEN LEiter von der „alten“ Steckdose abklemmen. Diesen nimmst du dann auf eine Klemme ( Ich bevorzuge WAGO Klemmen) in diese Klemme steckst du dann 2 Gruen/ Gelbe draehte, sowie 2 blaue draehte. Somit hast du an diesem Punkt dein Netz in ein TNCS umgewandelt. Einen Gruen/Gelben und einen blauen Drath nimmst du auf die „Alte“ Steckdose. den anderen gruen/gelben und blauen nimmst du als Null und schutzleiter für die „neuen“ Steckdosen. Sowas nennt sich mini nullung oder stromlose nullung. Wenn wie in der alten anlage der PEN Auf die Steckdose geht,so schimpft sich dies Nullung :smile:
Wenn du laut den heutigen Vorschriften jedoch den PEN LEiter weiterführen muss, so muss der mindestquerschnitt dafür 6mm² betragen :smile:

Wenn die Vorschriften geändert werden, kann man dir ja nicht
einfach den Strom abdrehen, weil deine Anlage nicht mehr der
neuen Norm entspricht.

Richtig, dazu ist ja der Bestandsschutz da :wink:

Normalerweise wird das so gehandhabt, dass die bestehenden
Anlagen auf unbestimmte Zeit weiter betrieben werden dürfen

Siehe Bestandsschutz

und nur bei Erweiterungen oder neu erstellten Teilen die neuen
Vorschriften angewendet werden müssen.

Wie zum Bsp. die Mininullung. die ich im ersten und im jetzigen Posting nochmals erwaehnte.

Wenn alte Teile der

Anlage ersetzt werden müssen müssen diese auch den neuen
Vorschriften entsprechen und es darf nicht einfach der alte
Zustand instandgesetzt werden.

Bestandsschutz bezieht sich auf solche alte Anlagen, wie z.B.
die Verkabelung in deinem Altbau.

DAs habe ich ja auch gesagt :smile:

MfG Peter(TOO)

@ Daniel:

Es gibt verschiedene Netze. Fast jedes Netz liefert dir 230V/50HZ.

Es gibt folgende Netze: TNC, TNCS, TNS, TT und IT Netz

IT Netz: Du hast 2 Aussenleiter a 127,01 V Die schliesst du an deine Verbraucher an. Wenn du diese mit 1,73 ( Wurzel aus 3) summierst kommst du auf deine 230 V. Die schutzleiter werden alle auf einen Punkt gezogen und dann zum. Bsp mit dem Pfundamenterder im Haus verbunden.
Bei der Erzeugung dieses Netzes ist der Sternpunkt nicht geerdet.

TNS: du hast ankommend von der EVU 3 Aussenleiter, einen Nullleiter und einen Schutzleiter

TNCS : Du hast ankomend von der EVU, 3 Aussenleiter und einen PEN Leiter der in der deiner Anlage dann aufgespalten ist in PE und Schutzleiter

TNC du hast ankommend von der EVU nur die Aussenleiter und und den PEN LEiter.

TT NEtz du hast ankommend von der EVU nur die Aussenleiter. JEdoch ist bei der Erzeugung der sternpunkt geerdert :smile:

Du erkennst an den Buchstaben daran, was es für ein netz ist

Der erste Buchstaben beschreibt die Erdungsverhältnisse der Stromquelle:
T direkte Erdung eines Punktes (meistens der Sternpunkt in einem Drehstromnetz)
I entweder Isolierung aller aktiven Teile von Erde oder Verbindung eines Punktes mit Erde über eine Impedanz
Der zweite Buchstabe beschreibt die Erdungsverhältnisse der Körper (Gehäuse, Rahmen) der el. Anlage:
T Körper direkt geerdet, unabhängig von der etwa bestehenden Erdung eines Punktes der Stromquelle
N Körper direkt mit dem Betriebserder verbunden (in Wechselspannungsnetzen ist der geerdete Punkt im allgemeinen der Sternpunkt).
Weitere Buchstaben: Anordnung des Neutralleiters und des Schutzleiters im TN-Netz
-S Neutralleiter- und Schutzleiterfunktionen durch getrennte Leiter
-C Neutralleiter- und Schutzleiterfunktionen kombiniert in einem Leiter (PEN-Leiter).

MFG Alex

@Zoomi
Wo er recht hat, hat er recht. Man kann nicht alles wissen aber die wichtigsten sachen schon.

MFG Alex

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hat er Recht…

Hi,
Das 1x1 der Meisterprüfung sind nun mal die Sicherheitsvorschriften nach VDE.
Die Netzformen werden im Kurs erleutert und bei Prüfungen auch abgefragt.
Ein Meister muß dies auch den Azubis erklären können.
Wissen wo sowas steht weiß auch der Lehrling im 1. Jehrjahr.

nicki

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Ich wollte den Fragendenja gerne helfen,
aber mir war doch durch die Fragestellung nicht ganz sicher wo er Null und Erde zusammenführen möchte, bzw was genau er möchte.
Dann hätte ich ihn die VDE rausgesucht, die steht auch immer in Griffreichweite, schaue da selbst auch sehr oft nach.
Werde auch ständig im TS, ICQ oder über Mail gefragt, oder ein Kumpel ruft von der Baustelle, bzw Kunden aus an.
Langsam kenen ich die schon fast Wort für Wort auswendig, oder kann mit 1 Auflag und 3 mal Blättern die passenden Passagen finden.

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