Hallo liebe Wissende,
mal ne Frage.
Eine Familie wohnte in einem bestimmten Bundesland,und beziehte Hartz IV. Diese Familie zog in ein anderes Bundesland wegen Arbeit,und benötigte es nicht mehr.Aber nach 1 1/2 Jahr selbstständigkeit muss nun die Familie wieder Hartz IV beantragen. Ist nun die Nummer der Bedarfsgemeinschaft die gleiche wie im voherigen Bundesland??? Oder bekommt man immer eine neue Nummer,jedesmal wenn man es neu beantragt??
Gruss Skull