Ich beschäftige mich gerade mit der Gesetzeslage für ein Impressum, dabei kam mir folgende Idee: Wäre es theoretisch möglich, dass die angegebene Telefonnummer in einem Impressum zu einer Voicemail führt und der Anrufer dort sein Anliegen vortragen soll? Oder darf die Voicemail nur im Falle der Nichterreichbarkeit eingeschaltet werden, aber nicht dauerhaft?
Moin,
IMHO wäre das ja nichts anderes als ein Kontaktformular, was ja anstelle einer Telefonnummer erlaubt ist.
Gruß,
-Efchen