Nummern nicht anrufbar -> fristlos kündigen?

Lieber Experte,

ich bin Kunde bei Vodafone und kann seit ca. 2 Monaten meine Eltern nicht mehr anrufen. Das Problem ist mir klar und wurde Vodafone auch mehrfach telefonisch mitgeteilt, allerdings unternehmen sie schlichtweg nichts. (Kurze Erläuterung: Vodafone glaubt aufgrund einer fehlerhaften Portierung, dass die Zielrufnummern bei Ihnen liegen. Dies ist aber nicht so, sie sind bei der Telekom. Intern bei Vodafone findet also ein falsches Routing statt.)

Wenn ich das mal ausblende, ist es für mich so, dass ich von meine Handy aus bestimmte Nummern einfach nicht anrufen kann. Ist das ein Grund für die fristlose Kündigung des Mobilfunkvertrags? Eventuell mit Fristsetzung zur Problembehebung vorher (wie lange muss die sein?)?

Wie gesagt, ich weiß eigentlich, dass das Problem bei Vodafone Festnetz und nicht Mobilfunk liegt - aber als „normaler Kunde“ sollte und müsste ich mir darum ja keine Gedanken machen?!

Hallo,

vielen Dank erstmal für die Anfrage.

Ich habe das jetzt so verstanden, dass die Eltern erst bei der Telekom gewesen sind und zu Vodafone wechselten.
Dabei sollte die vorhandene Festnetznummer behalten werden.
Punkt1: Ist bei Vertragsabschluss der Telekomvertrag mit gekündigt worden?
Punkt2: Zu wann kann der Telekomanschluss gekündigt werden?
Falls bei der Telekom ein neuer Tarif eingestellt worden war, hat man 12 Monate Bindungsfrist mit 1 monatiger Kündigungsfrist.
Es ist also durchaus möglich, dass der Telekomanschluss noch gültig ist. Dadurch bekommt Vodafone natürlich die Festnetznummer nicht.
UND: Vodafone kann da nix machen, denen sind die Hände gebunden. Wenn die T-com die Nummer nicht rausrückt, hat Vodafone Pech. Ist für die Eltern zwar nicht schön, aber man kann da nix machen.
Deshalb hat man da auch keine Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, weil Vodafone nicht wissen kann, wie lange ein Telekomvertrag läuft.

Ich bin aber gern bereit, persönlich mich der Sache anzunehmen, benötige aber dazu noch ein paar Daten.
Als freier Händler kann ich bei Telekom, als auch bei Vodafone nachschauen oder nachfragen.

[email protected]

Mfg ks-poe

Hallo Blizzardius,

zunächst einmal ist festzuhalten, dass ein Mobilfunkvertrag einen handelsüblichen Dienstvertrag i.S.v. § 611 BGB darstellt.
Die Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung finden Sie in § 621 BGB (vgl. http://dejure.org/gesetze/BGB/621.html). Sie können den Vertrag also jedenfalls - i.d.R. gem. § 621 Nr. 3 - ordentlich kündigen.

Für die fristlose Kündigung sind verschiedene Voraussetzungen erforderlich.

>>
In Betracht kommt zum einen eine Kündigung gem. § 626 BGB. Dann müssten im konkreten Fall Gründe vorliegen, die das Abwarten der Kündigungsfrist als nicht zumutbar erscheinen lassen. Hiernach müssten Sie jedoch binnen 2 Wochen nach Kenntnis von den, die Kündigung begründenden Tatsachen kündigen (vgl. § 626 II - http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html)

>>
In Betracht kommt ferner eine Kündigung nach Maßgabe des § 314 BGB (vgl. http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html). Da der „Mangel“ in der Nichtleistung liegt, müssten Sie (grds.) nach dieser Vorschrift zunächst eine angemessene Frist setzen. Die Angemessenheit ergibt sich aus dem Einzelfall. Für einfach behebbare Fehler geht man zumeist von einer 1-2 wöchigen Frist aus. Für schwieriger zu behebende Fehler, kann jedoch auch schonmal eine Frist von 4 Wochen angemessen sein.

Mir fehlen hier nun die Fachkenntnisse dahingehend, ob der hier in Rede stehende Fehler leicht zu beheben ist oder nicht. Ich denke aber, dass eine Frist von 2 Wochen angemessen und ausreichend sein dürfte.

Langer Rede, kurzer Sinn:

Sie können den Vertrag hier
1.) ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen (§ 621).
2.) Außerordentlich nach Fristsetzung (ca. 2 Wochen) kündigen (§ 314 BGB)
oder
3.) wenn Ihnen das Abwarten der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist (§ 626 BGB). Das wird man bei „simplen“ Fällen der Nichtleistung aber i.d.R. nicht annehmen können. Ferner dürfte die 2 Wochenfrist des § 626 II BGB verstrichen sein (Sie sprechen von 2 Monaten. Seit wann kennen Sie den Grund für den Fehler?).

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe.

Viele Grüße

Hallo, erst mal vielen Dank für die Antwort!

Es war ein bisschen anders: Die Eltern wollten von der DTAG zu VF wechseln. Allerdings hat Vodafone nicht, wie im Vertrag vorgesehen, bei der DTAG gekündigt, die Portierung nicht beantragt und schlichtweg ein Jahr lang alles vergessen. Trotzdem wurde der Anschluss geschaltet - mit Rufnummern, die immer bei der DTAG waren und nie bei VF. Die fristlose Kündigung wurde von Vodafone akzeptiert und ist durch. Nun „denkt“ VF im internen Routing trotzdem, dass die Nummern bei VF liegen (was ja nicht so ist) und verbindet nicht.

Für mich als einfacher Kunde kann ich aber nur sagen: Ich kann schlichtweg nicht dort anrufen.

Im Grunde einfach! Der Vertrag wird nicht erfüllt, entsprechend hast du das Recht auf Wandlung oder Lösung. Punkt!

Sowas geht nur schriftlich mit Frist und Bla… Sonst taugt das nicht.

Hallo, von der technischen Vorausetzung verstehe ich nichts, noch bei wem die Verantwortung liegt. In Ihrem Fall würde ich jedoch dazu raten, Unter Fristsetzung (10 Tage reichen)die Kommunikation so zu gestalten, dass Sie „unbegrenzt“ telefonieren können. Weisen Sie darauf hin, dass Sie bei Nichterfüllung von der fristlosen Kündigung gebrauch machen werden, da wesentliche Elemente des Vertrags nicht erfüllt sind.

Hallo Bizzardius,
ich würde unter Fristsetzung den Provider auffordern, den Mangel abzustellen.
Sollte der Provider der Aufforderung nicht folgen, würde ich nach Fristablauf wegen Nichterfüllung (Vertragsverletzung) küdigen und die Zahlungen einstellen. Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung, sowohl beim Provider als auch bei der Bank.
Viel erfolg! MfG AS

Hallo Bizzardius,
ich würde unter Fristsetzung den Provider auffordern, den Mangel abzustellen.
Sollte der Provider der Aufforderung nicht folgen, würde ich nach Fristablauf wegen Nichterfüllung (Vertragsverletzung) küdigen und die Zahlungen einstellen. Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung, sowohl beim Provider als auch bei der Bank.
Viel erfolg! MfG AS.

Hallo,
wenn Sie ein Gerät (Handy) besitzen, dass nicht die Aufgaben erledigt, die es zu erledigen hat, können Sie das fehlerhafte Produkt zurückgeben oder auch vom Vertrag zurücktreten.
Schreiben Sie also an Vodafone, listen die Fehler, also auch die nicht erreichbaren Telefonnummern auf und geben der Firma auf, dieses Problem bis zum (Datum angeben aber 14 Tage mindestens Frist einräumen) zu erledigen. Falls das nicht geschieht und der Fehler dann immer noch bestehen, werde ich von dem bestehenden Vertrag zurücktreten und das Gerät (oder nur die Karte) zurückgeben und mir einen anderen Handy-Anbieter suchen.
Sie sollten aber vorher mit einem anderen Handy (von einem Bekannten oder so) die besagten Telefonnummern anrufen und die Verbindung prüfen. Wenn die nämlich die anderen Geräte die Verbindung herstellen, sollten Sie angeben, mit welchen Handy-Anbietern erfolgreich telefonieren konnten. Sollte das nämlich auch daneben gehen, liegt der Fehler wo anders.

MfG
PB

Hallo Blizzardius,

meiner Meinung nach besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Ein solches bestünde meines Erachtens nach nur, wenn das Vertragsverhältnis grundlegend gestört und das Vertrauen zum Vertragspartner zutiefst erschüttert wäre. zB wenn die persönlichen Daten missbraucht würden, Telefonie grundsätzlich über einen längeren Zeitraum unmöglich wäre, usw.

Der Vertrag beinhaltet grundsätzlich die Dienstleistung zur Nutzung des deutschen Vodafone-Netzes. Und das ist ja nun gegeben. Es ist nur eine von mehreren Millionen Rufnummern nicht erreichbar und die gehört nichtmal Ihnen, sondern den Eltern. (Anm.: Somit wäre ggf. deren Vertragsverhältnis schwerwiegend gestört (wenn die Nummer denn bei Vodafone sein sollte), nicht aber das Ihrige.)

Ich hoffe, ich konnte mit der Info helfen

Grüße
Funny

ich bin Kunde bei Vodafone und kann seit ca. 2 Monaten meine
Eltern nicht mehr anrufen. Das Problem ist mir klar und wurde
Vodafone auch mehrfach telefonisch mitgeteilt, allerdings
unternehmen sie schlichtweg nichts. (Kurze Erläuterung:
Vodafone glaubt aufgrund einer fehlerhaften Portierung, dass
die Zielrufnummern bei Ihnen liegen. Dies ist aber nicht so,
sie sind bei der Telekom. Intern bei Vodafone findet also ein
falsches Routing statt.)

wenn liestungen wie im vertrag vereinbart nicht eingehalten werden, ist eine fristlose kündigung immer möglich. aber ich würde vodafone mit fristsetzung zur behebung des problems zwingen und die fristlose kündigung erwähnen, wenn bis zum … das problem nicht beseitigt wurde.
noch n tipp: schreibe eine „Vorstandsbeschwerde“ an Vodafone D2 GmbH
Geschäftsleitung
Am Seestern 1
D-40547 Düsseldorf

Das Wort Vorstandsbeschwerde muss auf dem Brief dann direkt über der Anrede FETT gedruckt sein. Dann geht das gleich an die entsprtechende Stelle & du wirst sehen, dein Problem wird gelöst. Musst natürlich deine richtige Adresse und Handynummer angeben.

Ole