Nummernschild Aufkleber geparktes KFZ

Hallo Community!

Mein Kfz stand auf einem ordentlichen Parkplatz. Leider hatte ich fälschlicherweise angenommen das die blaue Parkscheibe auf dem besagten Parkplatz ausreichen würde. Jedoch hätte für den Parkplatz gezahlt werden müssen. Also bekam ich recht bald ein „Knöllchen“ zugeschickt, und bezahlte es auch anstandslos. Jetzt ca. 3 Wochen nachdem das Ticket gezahlt wurde, ein erneutes Schreiben. Jetzt ist da anscheinend irgendwem aufgefallen das auf meinem Kfz Kennzeichen der blaue Europa-Bereich linke Seite der Kennzeichen. Das blaue auf wundersameweise schwarz geworden ist. Man unterstellt mir einen Aufkleber dort angebracht zu haben und verlangt 38€.
Wie sollte ich mich am besten verhalten?

Hallo,

wer ist „man“ ?

Alberca

Man = Bussgeldstelle Düsseldorf
Nicht die Polizei!

Und Dir ist das nicht aufgefallen?

Das wirst Du zahlen müssen und das Schild gegen ein Neues ersetzen müssen, es sei denn Du bekommst das Schwarze ab ohne die darunter liegende blaue Farbe, das D und den Europakreis zu beschädigen!
Dann gehste mit dem Schild zur Polizei und erstattest Anzeige gegen Unbekannt wegen mutwilliger Beschädigung eines KFZ Kennzeichens (Kennzeichenmißbrauch) und verweist auf die Dir daraus entstandenen Kosten und Unannehmlichkeiten. https://www.bussgeld-info.de/kennzeichenmissbrauch/
ramses90

Ist ganz einfach.
Stelle erst mal fest, ob da was aufgeklebt ist oder ob auf „wundersameweise“ das Blau mit dem EU-Logo sonst verschwunden ist ? Kann eigentlich nicht ausbleichen oder so, denn unter dem Blau ist das silberne Alu, da ist nichts schwarz !

Übrigens, auf 1 Kennzeichen oder auf beiden ?

Ist was aufgeklebt und Du warst das nicht selbst, dann sage das in deinem Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Dann solltest Du das bei Polizei anzeigen, wird zwar nichts dabei herauskommen, aber es könnte deine Position des Nichtverschuldens des Kennzeichenmissbrauchs/-verfälschung bekräftigen.

Kann sein, Du kommst so um das Bußgeld herum musst aber neues Schild/Schilder anfertigen lassen und die Kosten dafür tragen(Schild und neue Siegel)

MfG
duck313

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Wenn der Aufkleber abgeht, wurde nichts beschädigt. Ansonsten wäre es eine einfache Sachbeschädigung. „Mutwillig“ ist entbehrlich, da eine „nicht mutwillige“ (also fahrlässige) Sachbeschädigung sowieso nicht strafbar ist.

Der liegt im beschriebenen Fall zweifelsfrei nicht vor.

Es liegt ein Verstoß gegen §10 FZV vor. Entweder fahrlässig (wenn er von der Veränderung des Kennzeichens nichts wusste oder in einem vermeidbaren Verbotsirrtum) oder vorsätzlich.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit (irgendwo im §48 FZV wirst du fündig).

Auch dann, wenn jemand anders diese Veränderung gemacht hätte, muss für diese OWi bezahlt werden. Wenn mir jemand meine Scheinwerfer schwarz lackiert, dann bin ich trotzdem selber dafür verantwortlich, wenn ich das Fahrzeug in diesem Zustand benutze.

Es wäre übrigens hilfreich, in Zukunft nicht mehr auf zweifelhafte Seiten wie bussgeld-info, bussgeldkatalog & Co. zu verlinken. Denen geht es ausschließlich um das Schalten von Werbung, der Informations- und Wahrheitsgehalt der dortigen Texte ist fraglich.

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Oh, ich würde statt dessen einfach mal bezahlen…
Der Tatbestand „Hat ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht den Vorgaben entsprachen“ ist erfüllt.

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Hab ich was anderes geschrieben? Nein ich habe dazu überhaupt nichts geschrieben also war diese Anmerkung von Dir überflüssig wie…

Deine, nicht durch Fakten beleget Meinung und das nicht zum ersten Mal, die ich nicht teile und auch nicht teilen muss. ramses90

Nein. Und das habe ich auch nicht behauptet.

Es war eine Anmerkung, die klarstellen soll, dass mit oder ohne Anzeige das Bußgeld zu bezahlen ist.

Ich muss dich mal ganz offen fragen: Glaubst du allen Ernstes, jemand anderes als der Fahrzeugbesitzer selber habe diese Aufkleber angebracht?

Was bringt die Anzeigenerstattung?
Eine verschwindend geringe Wahrscheinlichkeit, den Täter zu finden.
Eine hinreichend große Wahrscheinlichkeit, dass die Staatsanwalt sich verschaukelt fühlt und das Ganze als „Vortäuschung einer Straftat“ verfolgen wird.
Keinen Einfluss auf das Bußgeldverfahren, denn bei 28€ Gesamtkosten wird die Bußgeldstelle bereits von Fahrlässigkeit ausgegangen sein - es ist also unnötig, dafür noch Argumente nachzuliefern.

Was bezweifelst du?
Dass es kommerzielle Seiten sind? Dann rufe sie mal ohne Adblocker auf.
Dass es zweifelhafte Seiten sind? Du kannst es in der Tat nicht wissen, aber Verlinkungen zu diesen Seiten erfolgen hier im Forum etwa zur Hälfte von nachgewiesenen Spam- und Mehrfachaccounts. Da diese Beiträge und Links ganz regelmäßig gelöscht werden und die entsprechenden Nutzer ebenso regelmäßig gesperrt werden (sich aber ebenso regelmäßig unter neuem Namen wieder anmelden), ist das für den normalen Nutzer für dich natürlich nicht so offensichtlich wie für Moderatoren und Admins.

Dass du solche Seiten verteidigst, obwohl du gerade eben erst „Opfer“ eines schlechten Artikels auf einer dieser Seiten geworden bist, verstehe ich nicht.
Wenn man sich die Definition von Kennzeichenmissbrauch auf dieser Seite anschaut, dann steht da:

Das Gesetz spricht von Kennzeichenmissbrauch, wenn:

1. …für ein Kraftfahrzeug, welches keine amtliche Zulassung hat, gefälschte Kennzeichen benutzt werden.
2. …ein Kraftfahrzeug mit den Kennzeichen eines anderen Wagens ausgestattet wird.
3. …die Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs verändert, verdeckt oder beseitigt werden

Dieser fehlerhaften, weil unvollständigen Beschreibung bist du auf den Leim gegangen - kein Vorwurf an dich, denn genau so steht es da ja geschrieben!

Irgendwo im Fließtext findet man einmal den Hinweis, dass im Falle eines verdreckten Kennzeichens als Kennzeichenmissbrauch geahndet werden kann, wenn eine rechtswidrige Absicht unterstellt werden kann.

Richtig müsste es heißen, dass in allen Fällen ein Kennzeichenmissbrauch nur vorliegt, wenn eine rechtswidrige Absicht tatsächlich vorlag (so etwas muss nicht bloß „unterstellt“ werden).

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Hast Du nachgesehen?
Und?
Ist da jetzt ein Aufkleber?
Ja oder Nein?

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