Hallo zusammen.
Ich habe jetzt schon ein paar Personen der Gemeindeverwaltung gefragt , leider bekam ich unterschiedliche Antworten.
es geht um folgendes : es soll wohl zum 01.01.2013 kommen , das PKW’s ein Nummernschild mit Ortskennung nach wahl bekommen dürfen.
z.b. weil jemand Hans Herbert heisst , hätte er gerne ein Kennzeichen von Hamburg obwohl er in Koblenz wohnt .
konkret benötige ich folgende information :
ein PKW hat seit Jahren das Kennzeichen des Rhein Lahn Kreises
( EMS ) der Fahrzeughalter zieht nächsten Frühjahr um in den Zulassungskreis RÜD .
kann der Fahrzeughalter sein altes Kennzeichen behalten ?
gruss
Toni