Hallo,
was ist, wenn jemand mit dem Auto unterwegs ist und dann das Nummernschild verliert, aber es auf der Straße wiederfindet und es dann in die Fensterscheibe legt, da er oder sie nicht in der Lage ist, es ordnungsgemäß im dunkel und ohne Werkzeug zu befestigen.
Daraufhin wird die Person von der Polizei angehalten, wegen dem Nummernschild. Einige Wochen später kommt dann der Brief und es steht drin, erst mal 40€ Strafe + 23€ Bearbeitungsgebühr und 1 Punkt.
Kann man dagegen was machen? Ich mein, dass war ja nicht so richtig die schuld der Person, oder?
LG
Ich mein, dass war ja nicht so
richtig die schuld der Person, oder?
Doch, die Person ist ohne montiertes Nummernschild gefahren. Das ist verboten. Ganz einfach eigentlich.
Levay
Hi,
normal wäre hier
BKat 179 Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens 10€
denn der
BKat 179a Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt 40€ 1Punkt B-Verstoß
trifft nicht ganz zu. Das Kennzeichen war hoffe ich doch, gut sichtbar vorhanden.
Mann könnte jetzt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, und anbieten, man wäre mit einem Vorwurf BKat 179 einverstanden. Könnte sein das dann die 10€ verdoppelt wird, weil das Kennzeichen absichtlich rein gelegt wurde, wäre aber 20€ und vor allem 1Punkt weniger.
Wenn die Bußgeldstelle nicht darauf eingeht kann immer noch der Einspruch zurück gezogen werden, oder der Richter entscheidet.
Q-Gruß
Selbst auf 20€, also Verdoppelung, würde ich mich nicht einlassen, weil ich das doch nicht vorsätzlich mache, um die Sheriffs zu ärgern, sondern weil ich es nicht an der vorgesehenen Stelle anbrignen konnte (Dunkelheit/Werkzeug).
Von der Vehältnismäßigkeit wäre es idF doch wohl nicht zu erwarten, daß jemand 100 km mit einem Taxi zurücklegen muß, weil er zur Nachtzeit keinen Schraubendreher am Start hat und sonst das Fahrzeug nicht führen kann, um am nächsten Tag mit dem Werkzeugkoffer wieder zum Auto zurück…
Vorsätzlich wäre für mich, wenn jemand sagt „Ich lege mein Nr-Schild immer in die Windschutzscheibe, weil man sosnt das supermegageniale Airbrush-Tattoo am Nummernschildhalter nicht erkennen kann.“ oder sowas eben. Der Fzg-Führer hätte es ja gerne angebracht, um sich ordnungsgemäß zu verhalten, aber es ging nun mal nicht.
Selbst auf 20€, also Verdoppelung, würde ich mich nicht
einlassen,
Hi,
wenn Du nicht willst, dann eben nicht. Damit habe ich kein Problem. Möglicherweise pasiert dir das mal, dann setze dich mit dem Richter auseinander.
Die Sätze im Bußgeldkatalog gehen von Fahrlässigkeit aus, und mit Absicht das Schild hinter die Scheibe ist Vorsatz = doppelt. Oder ist das Schild unabsichtlich hinter die Scheibe geflogen?
Von der Vehältnismäßigkeit wäre es idF doch wohl nicht zu
erwarten, daß jemand 100 km mit einem Taxi zurücklegen muß,
Ist dass das Problem der Bußgeldstelle oder der Polizisten? Wenn ein Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften entspricht ist es Sache des Halter und des Fahrers das Ding wieder zu reparieren.
Polizisten können wenn es verwarnen, müssen es aber nicht. Eine Mängelkarte gibt es dennoch.
Q-Gruß
danke für die Antwort. Ja ich meinte wenn das Kennzeichen in der Scheibe war.
Danke