wenn sich die Gesetzeslage nicht grundlegend geändert hat, werden Nummernschilder nach Abmeldung erstmal für x Monate gesperrt. -> Also geht Dein Vorhaben nicht. (Stand von vor ca. 3 Monaten)
Vielleicht hat ja jemand hier zeitnahe Erfahrungen…
wenn sich die Gesetzeslage nicht grundlegend geändert hat,
werden Nummernschilder nach Abmeldung erstmal für x Monate
gesperrt. -> Also geht Dein Vorhaben nicht. (Stand von vor ca.
3 Monaten)
dem muss ich widersprechen.
Wir haben vor etwa 6 Wochen einen Jahreswagen gekauft, und konnten ihn problemlos mit den Kennzeichen des gleichzeitig abgemeldeten Altfahrzeugs zulassen.
Beide Autos, also auch beide Nummernschilder, sind angemeldet!
Das zieht eine Ummeldung beider Fahrzeuge nach sich, denn es sind die Kennzeichen der jeweiligen Autos.
Durch die Ummeldung wird die neue Situation aktenkundig.
teils sind die Zulassungsregeln regional unterschiedlich - seltsam, aber wahr. Demnach kann ich nicht allgemein zusagen, dass das, was bei uns gilt, überall gelten muss.
Ich sehe hier zwei Ummeldungen, die, sofern zeitsynchron bei der gleichen Zulassungsstelle / StVA durchgeführt, keine Probleme bereiten sollten. Zwei Verwaltungsakte, Kosten je ca. 20,- - 40,- € (Wunschkennzeichen!).
Was aber hindert Dich, genau diese Frage dem zuständigen Amt Deines Landkreises/Deiner Stadt zu stellen?
seit einiger Zeit ist es möglich, nach einer Außerbetriebsetzung (früher Abmeldung) das Kennzeichen sofort an ein anderes Auto zu übernehmen. Wobei ich nicht weiß, ob das aus technischen Gründen inzwischen bei allen Zulassungsstellen möglich ist.
Die Kosten würde ich auf ca. 50 Euro pro Fahrzeug schätzen.
Und für beide Fahrzeuge wird eine neue eVB-Nummer (früher Doppelkarte) benötigt.