Nummernschilder einkassiert

Hallo,

gestern abend wurde vor meinem Haus ein Auto angehalten, denke mal zur Kontrolle oder ähnliches und ich konnte sehen, wie die Polizei die Nummernschilder abgebaut und mitgenommen hat. Der Fahrzeugführer (scheinbar nicht Halter) musste das Fahrzeug abschleppen. Ich war etwas irretiert, da ich nicht wüsste in welchem Fall die Polizei die Nummernschilder mitnimmt. Zumal das Fahrzeug ohne Nummernschilder ja nicht mal am Straßenrand stehen darf, in diesem Fall aber musste.

Wer könnte mich aufklären, welche Möglichkeiten es da gibt.

Hallo,

das wird gern gemacht, wenn die Haftpflicht trotz vielfacher Mahnungen nicht bezahlt wurde, das Auto also irgendwann nicht mehr versichert ist. Da die meisten dann schon am nächsten Tag nachzahlen, um wieder mobil zu sein, und die Versicherung wieder den Haftpflichtschutz bestätigen kann, ist das kurze Einbehalten der Schilder die Methode mit dem geringsten Aufwand.

Gruß
Nils

Moin,

in diesem Fall wird aber beim Kennzeichen das „Zulassungssiegel“ (oder wie es richtig heisst) entfernt!

Die Kennzeichen dürfen nicht abgeschraubt werden. Zumindest nicht in Deinem Beispiel!

Anders könnte es sein, dass die Kennzeichen gestohlen worden sind und die Polizei sie deswegen beschlagnahmte.

Gruß
Samy

Hallo,

in diesem Fall wird aber beim Kennzeichen das
„Zulassungssiegel“ (oder wie es richtig heisst) entfernt!

das mag so sein sollen. Wenn annähernd sicher ist, daß am nächsten Tag die Versicherungsbestätigung vorliegt, gibt es aber durchaus freundliche Ordnungshüter, die anders verfahren. Abkratzen können sie es anderenfalls ja immer noch.

Die Kennzeichen dürfen nicht abgeschraubt werden. Zumindest
nicht in Deinem Beispiel!

Obs gedurft wird weiß ich ehrlich gesagt nicht, gemacht wird es mitunter trotzdem. Es spart nämlich allen Beteiligten erheblichen Aufwand.

Gruß
Nils

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Moin

in diesem Fall wird aber beim Kennzeichen das
„Zulassungssiegel“ (oder wie es richtig heisst) entfernt!

das mag so sein sollen. Wenn annähernd sicher ist, daß am
nächsten Tag die Versicherungsbestätigung vorliegt, gibt es
aber durchaus freundliche Ordnungshüter, die anders verfahren.
Abkratzen können sie es anderenfalls ja immer noch.

Das Kennzeichen ist Eigentum des Halters und steht in keinem Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz. Somit ist der „freundliche Ordnungshüter“ also ein Dieb?!

Die Kennzeichen dürfen nicht abgeschraubt werden. Zumindest
nicht in Deinem Beispiel!

Obs gedurft wird weiß ich ehrlich gesagt nicht, gemacht wird
es mitunter trotzdem. Es spart nämlich allen Beteiligten
erheblichen Aufwand.

Schade, genau diesen Aufwand sollte jemandem, der trotz vieler Mahnung nicht zahlt, nicht erspart bleiben! Aber das ist meine Meinung!

Gruß
Sammy

Also das mit dem „netten Ordnungshüter“ klingt plausibel. Er machte auch einen vernünftigen Eindruck. Das die Nummernschilder geklaut waren glaube ich nicht, sonst hätten sie den Fahrer bestimmt erstmal mitgenommen.

Hab noch sowas wie „Lassen sie sich eine Kopie von dem Halter geben.“, „Sie bekommen eine Vorladung.“ und „Lassen Sie das Fahrzeug abschleppen.“ aufgeschnappt. Man ist ja nicht neugierig aber es war so warm und ich konnte nicht schlafen. :smile:
Mich hat halt die Mitnahme der Schilder irretiert. Dem Halter bzw. Fahrer bei Vorlage einer Kopie (Zahlungsbeleg Steuern oder Versicherung) das Abkratzen der Plakette zu ersparen, was ja wieder mit Kosten verbunden ist, wäre wirklich eine gute Erklärung.

Ich danke also schonmal.

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Hallo,

Das Kennzeichen ist Eigentum des Halters und steht in keinem
Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz. Somit ist der
„freundliche Ordnungshüter“ also ein Dieb?!

Sicher nicht, wenn der Halter nichts dagegen hat (um sich eben den Gang zur Zulassungsstelle zu ersparen). Wenn sie es für nötig erachtet hätten (wenn der Fahrer z.B. ohne Schilder/Siegel weitergefahren wäre), hätten sie auch das ganze Auto sicherstellen können.
Aufwand hat man ja in jedem Fall, weil man das Fahrzeug entfernen (lassen) muß.

Cu Rene

Hallo,

um ein Fahrzeug zwangsweise stillzulegen, bedarf es zunächst einer Anordnung der zuständigen Behörde (StVA oder auch Finanzamt, i.d.R. wird das Fahrzeug dann im Fahndungssystem zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben). Ist es erst einmal soweit, dann MUSS der Beamte das Fahrzeug stillegen, er hat nicht die Wahl, damit bis zur Versicherungsbestätigung zu warten. Das Fahrzeug ist schon von Amts wegen abgemeldet worden, um damit wieder am Straßenverkehr teilzunehmen, bedarf einer neuen Zulassung mit neuer Versicherungsbestätigung. Nebenher müsste der Beamte zur Zwangsentstempelung noch ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz einleiten. Das richtet sich alles nach dem Legalitätsprinzip, da hat auch der „freundliche Ordnungshüter“ keine andere Wahl - mit einer Ausnahme: Wenn sich das Behördenhandeln für den Polizeibeamten offensichtlich als rechtswidrig darstellt.
Das Abmontieren des Kfz-Kennzeichens käme überwiegend dann in Frage,

  • wenn das Kennzeichen gestohlen ist oder
  • es als Fälschung erkennbar war (also Urkundenfälschung vorläge) oder
  • Kennzeichenmissbrauch vorläge.
    Dann würden aber neben der Sicherstellung der Kennzeichen noch andere Maßnahmen folgen.

Gruss

Iru

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Hey,

schau doch mal bitte auf die Antwort von irubis weiter oben. Besser kann man es net schreiben…

Auch wenn es als einfacher erscheint die Kennzeichen mitzugeben, so glaube ich muss man trotzdem zur Zulassungstelle und die (früher Doppelkarte) Versichertennummer (oder wie sie heisst) abgeben und den Versicherungsschutz bestätigen.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Polizei z.B. eine Überweisungskopie an die Versicherung langen wird. Also muss man eh zur Zulassungsstelle!

Nochmal, dass Kennzeichen ist Eigentum des Halters!

C Y A
Samy

Hallo,

nein, wg. der neuen Vers.-Bestätigung muss man heute ganz sicher nicht mehr zur Zul.-Stelle, da der Versicherer in diesem Fall eine eVB übermittelt, also einen Datensatz schickt.

Eine sog. Abruf-eVB kann da i. d. R. nicht verwendet werden, und Papier gibt es dazu heute generell nicht mehr.

Grüße, M