Ich habe mich von meinem Freund getrennt und die Wohnung zum 1.5. gekündigt. Nun weiß ich nicht wie ich mich und meine 1 1/2jährige Tochter über Wasser halten soll. Ich beziehe bis 9/2010 noch 506€ ALG1 und habe ausser dem Kindergeld keine weiteren Einnahmen.
Kann ich irgendwelche finanziellen Hilfen beantragen? Ich habe keine Möbel(außer das Kinderzimmer), da sie alle meinem Freund gehören.
Kann ich bei ALG1-Bezug Wohngeld beantragen? An welche Stellen muss ich mich wenden?
Ich möchte wieder in die Nähe meiner Eltern ziehen um einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen zu können. Kann ich da etwas beantragen um einen Teil der Umzugskosten erstattet zu bekommen? (sind 350 Kilometer Entfernung)
Die Siituation ist belastend genug und ich brauche eure Hilfe bzw Erfahrungsberichte um Licht ins Dunkel zu bringen. Bitte versteht mich nicht falsch…ich will keinen Profit aus der Trennung ziehen! Habe nur totale Existenzängste und verstehe die Gesetzestexte nicht, deshalb meine Frage bei www.
bis zum 1.5. kannst du Wohngeld bei der Stadt/Gemeinde in der du jetzt lebst beantragen.
Wie sieht es mit Unterhalt für das Kind aus? Wenn der Vater nicht zahlt, kannst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Wohngeld bekommt du dann auch in der Stadt/Gemeinde wo du hinziehen willst.
Umzugskosten können auch beantragt werden. Frage beim Arbeitsamt bzw. beim Sozialamt nach. Sicher wäre es sinnvoll, schon einen Arbeitsplatz nachweisen zu können. Weiss ich aber nicht so genau. Du kannst ja sagen, dass deine Chancen besser wären, wenn deine Mutter die Betreuung deiner Tochter stundenweise übernimmt.
Frage beim Sozialamt wegen weiteren Zuschüssen nach (Möbel, Kleidung für dich bzw. für deine Tochter, Heizkosten etc.) nach.
Die Kaution für die neue Wohnung kannst du auch beim Sozialamt beantragen. Musste aber in Raten wieder zurückzahlen.
Es kann sein, dass einige Sachen vielleicht nicht mehr aktuell sind, da ich seit Jahren nicht mehr auf Wohngeld, Sozialamt etc. angewiesen bin.
Du musst dich sofort bei der Arbeitsagentur auch ARGE genannt melden, sie bezahlen immer nur ab Datum der Antragsstellung, du wirst dann zum Alg1 ergänzend Alg 2 bekommen. Dort erfährst du alles weitere, wichtig ist das du gleich hingehst. Die übernehmen auch die Kosten der Möbel… ich hoffe, dir etwas geholfen zu haben
ist der freund auch der Vater? dann muss er unterhalt zahlen, sowohl für kind als vielleicht auch für sie. wenn nicht, dann sollte der leibliche vater ran! wenn man job nachweisen kann, dann kann der umzug steuerlich abgesetzt werden. das amt (sozialamt oder die hemeinden helfen wirlich sehr gut mit auskünften, nur immer dran bleiben und rumfragen)