Hallo,
der Betreuer X musste aufgrund Verlustes eines Sparbuches ebendieses für
ungültig erklären lassen.
Es war ein Sparbuch mit steigenden Zinsen, Fachausdruck ?, von 1,45 % im ersten
Sparjahr bis z. Z. 4,75 %, Anlageende ist im März 2006.
Im Gespräch mit dem Kundenbetreuer der Bank fiel auf, dass das nicht
unbeträchtliche Guthaben auf das Girokonto überwiesen werden soll. Auf
Nachfrage wurde erklärt, dass bei Neuausstellung des bisherigen Sparbuches die
Zinsen wieder mit dem niedrigsten Satz, also 1,45 %, anfangen.
Ich fasse es nicht. Die Frau hat doch einen Vertrag mit der Bank geschlossen.
Wieso kann die Bank nur aufgrund des Verlustes sagen, ok., Du bekommst ein
neues Sparbuch, aber mit wesentlich niedrigeren Zinsen !
Wenn die das nicht ganz schnell ändern verklage ich den Saftladen.
Ich bin ganz auf und weg, das darf doch nicht wahr sein !
Gruss
Andreas
Hallo Andreas,
du kannst dich natürlich weiter verfolgt fühlen, auch wenn es sich um völlig normale Vorgänge handelt.
Da ein Sparbuch ein verbrieftes Recht an der Geldanlage darstellt, wird diese von Rechts wegen nun mal aufgelöst, wenn ein Verlust festgestellt wird. Könnte auch ziemlich dumm ausgehen, wenn jemand plötzlich mit der Urkunde dasteht und das Geld will. Sprich es darf keine 2 Sparbücher zu einem Sparkonto geben.
Teil 2 ist die Wiederanlage. Natürlich erfolgt eine neue Anlage - und das stellt es nun mal dar - zum aktuellen Marktzins.
Hätte Betreuer X oder der Kontoinhaber das Teil nicht VERSCHLAMPT (!!) hätte die Anlage nicht vorzeitig aufgelöst werden müssen.
Die Bank freut sich sicher auch die Verlustmeldung 30 Jahre aufheben zu müssen…
Gerne kannst du die Bank verlassen… es wird keine geben die das anders handhabt. Und wenn du in aussichtslosen Prozessen Geld vernichten willst, kannst du natürlich gerne klagen.
Wenn es dir alles so zuwider ist frage ich mich weshalb du den Job überhaupt machst.
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
einerseits bin ich einfach nach meinem Rechtsempfinden gegangen. Die AGB des
entsprechenden Kreditinstitus gaben mir auch keinen Anhalt für das von der Bank
beabsichtigte Verhalten.
Andererseits ist es nicht der Job als Betreuer, der mich annervt. Ich staune
nur immer wieder, was man da erleben kann, und teile die hier auch mal mit.
Es wurde schon mal in diesem Forum angemerkt, dass ich der einzige Betreuer
bin, der hier so viel schreibt. Da frage ich micht, wie viele Betreuer denn
hier schreiben. Statistisch gesehen dürften meine Postings zu diesem Thema
nicht häufiger sein als die anderer.
Das Sparbuch musste gesperrt werden, da der Hausmeister mit der Betreuten am
vorabend vom meinem Besuch bei ihr noch die Sparbücher in der Hand hatte, und
als ich sie abholen wollte, damit der Mündelsperrvermerk eingetragen werden
kann, fehlten 2 von 3 Sparbücher. Ein Schelm, wer arges dabei denkt, aber da
muss ich mich ja absichern.
Das heisst für mich, Weg zu der Dame, zur Bank, an das Gericht schreiben,
wieder zur Bank, wieder zur Betreuten, demnächst wieder zu Bank, zur Betreuten
usw. Und das alles ehrenamtlich.
Ein Wort zur Mündelsicherheit sende ich Dir noch per Mail zu, da das hier sonst
als Anstiftung zur Straftat gewertet werden kann.
Gruss
Andreas
Mißverständnisse und ähnliche Belanglosigkeiten
Hi,
da die Refinanzierung der Anlage noch läuft, ließe sich darüber diskutieren, ob man den Vertrag neu beginnen lassen muß.
Wenn Du allerdings bei der Bank so aufgetreten bist wie hier, überrascht es mich nur wenig, wenn man im Gegenzug keinen Bock hatte, Dir entgegen zu kommen.
Ich kann den Sachverhalt nicht näher beurteilen, weil man bei solchen Dingen dabei gewesen sein muß, d.h. bei den Gesprächen mit der Bank. Gerade bei einer solchen Sache, d.h. Auflösung eines Sparkontos nebst Sparvertrag kann da vermutlich einiges durch Mißverständnis in die Grütze gehen. Ich gestehe hiermit, daß ich einem Kunden auch nicht weiter entgegenkomme, der mich zunächst der Abzocke bzw. des Betrugs bezichtigt.
Gruß,
Christian
Hallo,
im Gespräch mit dem Kundenberater habe ich mich völlig gesittet verhalten. Es
ist nicht meine Art, mich in iorgendeiner Art negativ zu benehmen.
Erst im Nachhinein ging mir die Tragweite dessen auf, was der Bankmitarbeiter
mir das sagte. Daraufhin habe ich allerdings an die Revisionsabteilung
geschrieben.
Natürlich kommt hier einiges anders rüber, als es sich abgespielt hat.
Danke an alle für die Antworten,
Andreas
hi,
nebenbei:
sei froh, wenn die bank das teil von sich aus für kraftlos erklärt und nicht ein öffentliches aufgebot verlangt, was ihr durchaus zusteht.
bei meinem letzten unternehmen in dieser art (war ein kontostand von 15.000 eur) hat das amtsgericht dafür gleich 240 euro gebühren verlangt, und zwar vom kunden, der den verlust ja schliesslich zu verantworten hat.
von daher ist das schon ein entgegenkommen der bank, die kraftloserklärung auf sich zu nehmen.
grüße
uwe
Hallo Uwe,
du hast recht, dass man dies verlangen könnte.
Allerdings wird zwischenzleitlich in unter 1% der Fälle so verfahren.
Die meisten Banken lassen das ganz.
Gruß Ivo
Hallo,
zum Glück irrten die Antwortenden. Und es erscheint eben doch ratsam, die
Schriftform zu wählen. Denn heute erhielt ich ein Schreiben des
Vorstandssekretariats des Kreditinstitutes. Ich darf zitieren:
„Selbstverständlich werden wir die neue Sparform (?) zu den gleichen
Konditionen bis zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin weiter
fortführen. Somit wird auch der vereinbarte Zinssatz inklusive der festgelegten
Staffelung bis zum Vertragsende weiterhin Bestand haben.“
Die Missverständnisse in der Geschäftsstelle werden bedauert.
Mich irritiert nur „…die neue Sparform…“. Ich wollte Ersatz für ein
verloren gegangenes Sparbuch, nicht eine neue Sparform.
So viel dazu und zur Information.
Gruss
Andreas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
klingt in meinen Auge einfach nach Kulanz nach „Terror“ durch den Kunden. Hilft oftmals…
Gruß Ivo
Irritierende Antwort
klingt in meinen Auge einfach nach Kulanz nach „Terror“ durch
den Kunden. Hilft oftmals…
Gruß Ivo
Hallo,
wenn ich mich nicht irre wird hier gerne bemängelt, dass Schreiben ohne Anrede
wie „Hallo“ usw. erscheinen. Dem schliesse ich mich hier an.
Nach Deiner Meinung ist es also Terror, wenn ein Kunde seinem Rechtsempfinden
Ausdruck verleiht ? Und diesem Kunden gibt man dann aus Kulanzgründen Recht,
damit er ruhiggestellt ist ?
Da frage ich mich
a) was sind das für Banken ? Entweder hat die Bank recht, dann braucht es
keiner Kulanz, oder der Kunde, dann reicht eine Richtigstellung
b) wenn Du das so empfindest, dann stimmt mich das recht nachdenklich. Der
kritische Kunde scheint überall unerwünscht zu sein.
Gruss
Andreas
Moin,
zum Glück irrten die Antwortenden. Und es erscheint eben doch
ratsam, die
Schriftform zu wählen.
hat sich schon häufiger als erfolgreiche Methode herausgestellt, ja.
Die Missverständnisse in der Geschäftsstelle werden bedauert.
Hatte ich gemutmaßt.
Mich irritiert nur „…die neue Sparform…“. Ich wollte
Ersatz für ein
verloren gegangenes Sparbuch, nicht eine neue Sparform.
Möglich ist auch, daß das ursprüngliche Produkt in der Form nicht mehr existiert und es auch genau deshalb die Probleme gab.
So viel dazu und zur Information.
Ja, danke. Ist immer schön zu hören, wie ein Fall ausgeht.
Gruß,
Christian
Hallo Andreas,
„Terror“ war in diesm Fall durchaus nicht negativ besetzt.
Ich freue mich für dich dass deine Beschwerde gefruchtet hat.
Banken geben ja öfters mal nach wenn man sich beschwert…
Ich denke es mir immer wieder wenn ich sehe wie „ungeliebte“ Kunden sich beswchweren und dadurch irgend etwas erhalten was der brave (dumme?) Kunde nicht verlangt.
Nochmals Glückwunsch.
Gruß Ivo