Nun Verkaufen = Verlust absetzbar ?

Hallo wenn ich heute alles Verkaufe habe ich einen Verlust von ein paar Tausend €. Ist der Verlust dann steuerlich abzusetzen ?
Habe alle Papiere diese Jahr gekauft !

Danke SAM

Rechnung z.B. SAP bei 100,- Gekauft (10 Stück) bei 50,-Verkauft
= Verlust von 500,-€

Also kann ich 500,-€ in meine Steuererklärung angeben.
Wenn ich 50% Steuern zahle
Habe ich nur einen Verlust von 250,- €

ist das richt ? - gibt es was zu beachten ?

Danke
SAM

Hallo,

Hallo wenn ich heute alles Verkaufe habe ich einen Verlust von
ein paar Tausend €. Ist der Verlust dann steuerlich abzusetzen
?
Habe alle Papiere diese Jahr gekauft !

Danke SAM

Rechnung z.B. SAP bei 100,- Gekauft (10 Stück) bei
50,-Verkauft
= Verlust von 500,-€

Also kann ich 500,-€ in meine Steuererklärung angeben.
Wenn ich 50% Steuern zahle
Habe ich nur einen Verlust von 250,- €

Plus der Nebenkosten, sonst richtig.

ist das richt ? - gibt es was zu beachten ?

Du kannst die Verluste nur in der gleichen Steuerart, konkret also mit Gewinnen aus „privaten Veräußerungsgeschäften“ (dazu gehört deine „Spekulation“) verrechnen, oder in die Vergangenheit/Zukunft rück-/vortragen lassen.

Cu Rene
(der auch einige Verluste aus der Vergangenheit für die Zukunft vorgetragen hat :frowning: )

Hallo,

in Ergänzung zum Vorgesagten:

Zur Feststellung des Verlustes subtrahierst Du den Kaufpreis vom Verkaufserlos (inkl. aller Nebenkosten). Nun gilt seit diesem Jahr das Halbeinkünfteverfahren und zwar auch bei Spekulationsgeschäften.

Will sagen: Du kannst Deine Verluste nur zur Hälfte geltend machen. Verrechnen kannst Du diese Verluste allerdings - wie von René erwähnt - nur mit Spekulationsgewinnen verrechnen. Allerdings werden Spekulationsgewinne auch nur noch zur Hälfte berücksichtigt. Insofern tut sich das nichts, aber: Hat man Verluste noch in 2001 realisiert (und ich war so clever), kann man diese in voller Höhe mit den (halben) Gewinnen verrechnen.

Spekulationsverluste kannst Du - ob nun nach Halbeinkünfteverfahren oder aus früheren Jahren in voller Höhe - zeitlich unbegrenzt vortragen, so daß sie Deine Steuerlast mindern, wenn irgendwann wieder mal Spekulationsgewinne anfallen. Zu diesem Zwecke erhälst Du zusammen mit Deinem Steuerbescheid vom Finanzamt einen „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Einkommensteuer“. Dieser muß übrigens bei der nächsten Steuererklärung nicht eingereicht werden, weil die Daten beim Finanzamt gespeichert werden.

Damit das Finanzamt Verluste für die Folgejahre anerkennt, mußt Du letztlich nur den Kaufaufwand, den Verkaufserlös und den Namen des Wertpapieres auf einer Anlage zur Steuererklärung angeben. Eine Vorlage der Kauf-/Verkauf-Abrechnungen ist nicht notwendig, allerdings solltest Du die Belege sicherheitshalber 3 Jahre aufbewahren.

Gruß
Christian

Hallo,

in Ergänzung zum Vorgesagten:

Zur Feststellung des Verlustes subtrahierst Du den Kaufpreis
vom Verkaufserlos (inkl. aller Nebenkosten). Nun gilt seit
diesem Jahr das Halbeinkünfteverfahren und zwar auch bei
Spekulationsgeschäften.

Danke, das hatte ich glatt vergessen. Wahrscheinlich, weil die Änderung ja erst in der nächsten Steuererklärung zum tragen kommt.

Cu Rene