Hallo zusammen. Habe heute ein Schreiben der H4 Stelle bekommen und soll das mir im Monat Mai vorausgezahlte Geld zurückbezahlen.Habe seit 1.06.2011 einen befristeten Arbeitsvertrag von 6 Monaten.Der Arbeitgeber zahlt erst zum 29.06.2011. Wie verhält sich das zu dem vorausgezahlten Geld der H4 Stelle.Muss ich die Fahrtkosten; Miete usw.vorfinanzieren! Vielen Dank im voraus für Hilfe.
Sorry, keine Ahnung. Wie wurde ich hier als Experte ausgewählt?
Hallo,
Sie haben bereits vorfinanziert! Sie müssen nicht für Mai, sondern für Juni das erhaltene Geld (in Raten) zurückzahlen.
Tja, das ist unser deutscher Staat. Jeder Arbeitgeber zahlt nach geleisteter Arbeit, die ARGE im Voraus, und so kommt man gleich mit einer Arbeitsaufnahme in die Bedrengnis.
Aber Sie haben ja quasi für Juni 2 Gelder erhalten: Anfang des Monats von der ARGE für Juni und ende des Monats vom AG für Juni (wovon Sie allerdings die Juli-Miete zahlen müssen!)
Sie können versuchen Antrag auf einmalige Hilfe zu stellen, das Sie wenigstens die Miete ggf. nicht zurückzahlen müssen - ist aber eine KANN-Leistung.
Achten Sie rechzeitig darauf ggf. einen neuen Antrag zu stellen, FALLS es nach den 6 Monaten für Sie nicht positiv mit Arbeit weitergeht.
MFG
hallo Rudolf,
Hartz IV wird zum 1. des Monats gezahlt,
Deine Bezahlung der Arbeitsleistung erfolgt nach dem diese gebracht wurde.
Das hier eine böse falle ist, ist bekannt, aber keiner will dieses Ändern.
Beantrage eine Stundung bei der Arge
Hallo Rudolf163,
kann leider keine rechtsverbindlichen Aussagen dazu machen. Hier aber meine Einschätzung:
Bei den Leistungen nach Hartz 4 wird das Einkommen nach dem Zuflussprinzip angerechnet. Im Klartext heißt das, dass jedwede Einnahme, die vom 01. Juni bis zum 30. Juni auf dem Konto ist auf die Leistungen für Juni angerechnet wird. Da der Arbeitgeber zum 29. Juni gezahlt hat, zählt diese Zahlung für Juni, sodass hier eine Überzahlung stattfand. Hätte der Arbeitgeber erst am 01. Juli gezahlt, wäre die Sache anders. Da dann der Lohn im Juli zugeflossen ist zählt dieser Verdienst nicht mehr zum Juni. So wäre es nicht zu einer Überzahlung gekommen.
Genauso ist es im Anschluss an den befristeten Arbeitsvertrag. Wird das Geld für den letzten Monat (hier wohl November) bis zum 30. November gezahlt, steht Dir für Dezember wieder der volle Hartz 4 Satz zu. Kommt die letzte Überweisung des Arbeitgebers aber am 01. Dezember oder später, wird diese Zahlung auf den Dezember angerechnet.
Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich Dir raten mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass der gesamte Lohn für den November auch im November gezahlt wird, also tatsächlich bis spätestens zum 30. November auf dem Konto ist. Sollte eine korrekte Abrechnung (z.B. wegen Stundenzettel) nicht möglich sein, könnte ja eine großzügige Schätzung vorgenommen werden oder Du nimmst Deinen Urlaub Ende November.
Liegt das bereinigte Einkommen (Nettolohn – Fahrtkosten – Versicherungen – Freibeträge etc.) wesentlich über den Leistungen des Jobcenters kann man entsprechende Raten zur Rückzahlung vereinbaren. Ist es fast gleich hoch, würde ich um Stundung bis November bitten (dann kommt eventuell der Ausgleich durch die Lohnzahlung bis zum 30. November und bei rechtzeitiger Antragstellung die Zahlung für Dezember). Ist aber das bereinigte Einkommen geringer als der Bedarf, würde ich sowieso ergänzende Hilfen beantragen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
LG
Franz57
Hallo,
da kann ich leider nicht weiter helfen, das weiß ich nicht genau.
Gruß
chrissixyz
Hallo!
Du solltest Widerspruch einlegen! Eine Rückzahlung der für den Mai ausbezahlten Gelder ist schlichtweg Unsinn.
Dir steht zudem ein Überbrückungsgeld vom 01. bis 30.06. zu, aus dem Du Fahrtkosten, Miete, etc. zahlen können musst.
Auf jeden Fall:
- Gegen die Rückzahlungsaufforderung Widerspruch einlegen!
- Aufgrund Deiner Arbeitsaufnahme und der ersten Lohnzahlung zum 29.06.2011 das Überbrückungsgeld beantragen (das sollte sich auch rückwirkend machen lassen).
Viel Erfolg
Hallo,
Die HartzIV-Zahlung endet für Sie somit zum 30.05.2011, da Sie ab dem 01.06.2011 wieder arbeiten gehen und dafür Lohn/Gehalt erhalten, welches allerdings erst vom Arbeitgeber zum Monatsende rückwirkend gezahlt wird. Also ist formell alles richtig! Sie müssen sich also den einen Monat irgendwie „durchfummeln“. Sie können aber auch mit der ARGE/Jobcenter oder dem zuständigen Sozialamt verhandeln, ob diese Ihnen auf Darlehensbasis den Monat durchhelfen - dieses Geld muß aber dann zurückgezahlt werden.
Viel Glück… siebengebirgler
Frage kann ich leider nicht beantworten. Guten STart in den Job
Hallo zusammen. Habe heute ein Schreiben der H4 Stelle
bekommen und soll das mir im Monat Mai vorausgezahlte Geld
zurückbezahlen.Habe seit 1.06.2011 einen befristeten
Arbeitsvertrag von 6 Monaten.Der Arbeitgeber zahlt erst zum
29.06.2011. Wie verhält sich das zu dem vorausgezahlten Geld
der H4 Stelle.Muss ich die Fahrtkosten; Miete
usw.vorfinanzieren! Vielen Dank im voraus für Hilfe.
war die Zahlung für Mai? wenn erst ab 1.6. ein Arbeitsverhältnis besteht solltest du sofort Wiederspruch einlegen gegen die Rückzahlung bei der ARGE . Notfalls klagen vor dem Sozialgericht.
leider greift die Staatliche Sparwut immer bei den Falschen zuerst.
Hallo Rudolf 163: H4 Stelle anschreiben, dass du die Überzahlunbg in Raten von 10,00 €/Monat ab Mitte Juli 2011 zurückzahlst. Gruß, Klaus
Hallo!
Leider müssen Sie das für den Monat Juni bereits gezahlte Geld wieder erstatten. Alles was im Monat des Bezuges an Einkommen einfließt, wird angerechnet. Fahrtkosten bekommen Sie auf Antrag erstattet, müssen aber erst den Nachweis dafür bringen.
Alles andere müssen Sie leider Gottes selbst finanzieren!
LG
hallo
grundsätzlich ja
würde mich bit der h4 stelle zusammen setzen meine lage vortragen.
biete den doch ne ratenzahlung an
es geht nicht drann vorbei wenn du ab 01.06 2011 ausreichend verdienst must du den zu unrecht erhalten zürück zahlen.
die arge kann dein konnto nur zur pfändungsgrenze ca 940 euro pfänden.
gruß
hasan
als nachtrag
da du schon die stelle angenommen hast geht es nicht mehr.
bevor du das nöchste mal eine arbeits anfängst nicht vergessen antrag für pendelkosten zu stellen.
bevor du angefangen hast zu arbeiten bzw bevor du den vertrag unterschreibst.
Hallo,
in Zeiten ausreichenden Einkommens können Sie keine Stütze bekommen.
Für die Eingliederung in Arbeit kann die ARGE ein zinsloses Darlehen gewähren.
Im übertragenen Sinne hatten Sie das jetzt.
Damit geht klar, daß die Arge das Geld nun zurückfordert.
In Härtefällen kann die ARGE auch eine Eingliederungshilfe gewähren, z.B. wenn man umziehen muß, aber:
-vorher greifen ALLE privaten/familiären Beziehungen.
Und!
-das muß vorher vereinbart worden sein…
Meiner Einschätzung nach kommen Sie um die Rückzahlung nicht herum. Sie verlieren ja auch nichts: Sie hatte im fraglichen Zeitraum ihr Arbeitseinkommen und Harz4 - wenn sie beides vollständig ausgegeben haben, können Sie eine Stundung Ihrer „Schulden“ beantragen. Das beste wird aber sein, wenn Sie entweder sofort zahlen oder eine Nachricht schicken können, daß Sie mit dem nächsten Lohn überweisen werden…
Tip: Als Befristeter haben Sie erst mal Kentniss vom „Kündigungstermin“. D.h. unabh. von der Frage Weiterbeschäftigung müssen Sie sich 3 Monate vor dem Ende des Vertrages beim Arbeitsamt melden, wenn ein grundsätzlicher Anspruch auf ALG1 bestehen sollte.
Um ALG1 zu bekommen, muß man in den letzten Jahren bestimmte sozialversicherte Zeiten vorweisen können - die genauen Regeln sind kompliziert, stehen aber in einschlägigen Auslagen vom Amt drin (diese kann man sich auch so mal holen).
Besteht kein ALG1-Anspruch ist das erst mal nicht so wichtig - ALG2 bekommet jeder arbeitsfähige Bedürftige (nach Erteilung der Leistung geg. rückwirkend zum Antragstermin).
Das Amt benötigt bei Beiden ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit, also ist rechtzeitige Meldung so oder so emfehlenswert. Anträge können zudem problemlos gelöscht werden - einfach anrufen und durchgeben, daß sich die Sache erledigt hat.
eigentlich darfst du erst im Juni kein Geld von der Arge mehr bekommen, da dein Gehalt im Juni gezahlt wird. Warum sie das Geld für Mai zurückhaben wollen,verstehe ich auch nicht.
Gruß
Christa
Hallo,
das im Voraus gezahlte Geld im Mai betrifft sicherlich die Zahlung für Juni. Da ab 1.6. Einkommen vorhanden ist (theoretisch) handelt das Amt korrekt. Allerdings steht das Einkommen (praktisch) erst Ende Juni zur Verfügung. Leider versteht so ein Amt den Unterschied zwischen Theorie und Praxis nicht.
Lösungsvorschlag:
Antrag an das Amt auf Rückzahlung in 4 Wochen und bei Ablehnung soll Ihr Schreiben (also in dem selben Schreiben gleich ein neuer Antrag!) als Darlehensantrag über die Summe x (üblich: AlgII + Fahrtkosten + eventuell weitere anfallende Kosten) gewertet werden.
Hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
das Amt berechnet immer jeden Monat.
Was im Mai ausgezahlt wurde wird mit den Einahmen des Mai verrechnet.
Wenn im Juni Gehalt kommt kann das nicht mit dem Mai verrechnet werden sondern nur mit dem Juni.
Anderseits muss das Amt Geld für Juni bezahlen und kann im Juli zuviel gezahltes zurückfordern.
Die versuchen immer eine „Überzahlung“ zu vermeiden.
Was ist wenn der neue Arbeitgeber nichts zahlt?
Dann bekommst Du vom Amt rückwirkend Geld.
Die müssen vorzahlen und dann verrechnen.
Gruß
Franjo