Hallo,
ich hoffe, ich formuliere jetzt etwas klüger - werde Profi innerhalb kürzester Zeit:frowning:
Wir haben 1 Erbin, 3 Vermächtnisnehmer (nicht aus Familie), die - nach Verkauf des Hauses - und „VORAB“ (so die Formulierung) zusammen 40.000€ bekommen sollen. Dann sind da noch 3 pflichtteilsberechtigte Kinder. Die Erbmasse besteht aus einer belasteten Immobilie, die verkauft werden muss.
Was ich noch immer nicht raffe, ist die Reihenfolge der Prioritäten bei Auszahlung der verbleibenden Erbmasse - nach Abzug der Verbindlichkeiten!
Grundsätzlich die Frage: Was bedeutet das Wort „VORAB“?? Ich nehme an, dass der Erblasser gemeint hat, die Vermächtnisnehmer sollen VOR allen anderen ihr Geld bekommen, aber hat das rechtlich Bestand? Gehen die Pflichtteilsberechtigten nicht VOR?
einfaches Beispiel + Frage:
Es verbleiben z.B. 100.000€ nach Abzug der Verbindlichkeiten. 50.000€ gehen auf die Pflichtteile, 50.000€ an die „Erbin“, die wiederum die 40.000€ an die Vermächtnisnehmer bezahlen muss (Verbleib also 10.000€)
Ist das richtig so gedacht??
komplizierteres Beispiel + Frage:
Es verbleiben nach Abzug der Verbindlichkeiten 60.000€. 30.000€ Pflichtteile, 30.000€ an die „Erbin“. Wenn sie nun aber davon 40.000€ noch an Vermächtnissen „bezahlen“ soll, besteht ihr „Erbe“ dann aus 10.000€ „Schulden“??? Oder wie würde das dann gehandhabt?
Ich danke Euch recht herzlich für Antworten (hoffe auf Dich, Wiz:smile: und entschuldige mich schon vorab für mein „Generve“. Die „Erbin“ ist ein Kind und deren Mutter darf nichts falsch machen.
Lieber Gruss,
Christine
Grundsätzlich die Frage: Was bedeutet das Wort „VORAB“?? Ich
nehme an, dass der Erblasser gemeint hat, die
Vermächtnisnehmer sollen VOR allen anderen ihr Geld bekommen,
aber hat das rechtlich Bestand? Gehen die
Pflichtteilsberechtigten nicht VOR?
Hallo!
Also VERMÄCHTNIS heisst, dass der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis (z.B. einen Kanarienvogel, einen Oldtimer, ein Grundstück oder einen Geldbetrag) zuerst (vorab) aus der Erbmasse erhält. Was nach Abzug aller Vermächtnisse als Erbmasse übrigbleibt, wird auf die Erben verteilt. Erben sind dabei erstmal die lt. Testament. Wenn es lt. Gesetz (BGB) noch weitere Erben gibt, die aber nicht im Testament stehen („enterbte“), können die dann noch ihren Pflichtteil geltend machen (wenn sie wollen) und damit doch noch einen - geringeren - Erbteil miterlangen. Jeder Erbe bekommt seinen ihm zustehenden Bruchteil. Alle Bruchteile zusammen müssen 100% ergeben.
In deinem Fall heisst das:
Haus u.a. Vermögen abzüglich Schulden ergibt bereinigte Erbmasse. Davon 40.000 gehen vorab an die Vermächtnisnehmer. Der Rest (wenn dann noch was übrig ist) geht nach Erbanteilen gleichrangig an alle Erben (sowohl die lt. Testament, als auch die ihren Pflichtteil geltend gemacht haben).
Da alle Erbteile zusammen nur 100% ergeben, ist es dann egal, wem was zuerst gegeben wird, da es immer aufs gleiche rauskommt (abgesehen natürlich von den Vermächtnisnehmern).
Nun viel Spass & viel Glück beim Rechnen mit den echten Zahlen… und streitet euch nicht!
mfG Carsten
… ach ja: Die Pflichtteilsberechtigten gehen also nicht vor. Sie waren eigentlich ja enterbt, aber haben dennoch ihren Pflichtteil per Gesetz geltend gemacht - und werden so unter die „normalen“ Erben eingereiht.
Und mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir, dass - wenn schon - die „normalen“ Erben vorgehen müssten vor denen, die sich nachträglich noch ein Stück vom Kuchen gesichert haben.
…aber vielleicht meintest du ja nicht „Pflichtteilsberechtigte“, sondern „Erben nach Gesetz“ (weil es z.B. kein Testament gab): Dann gibt es eh nur gleichrangige Erben.
Aber denen allen gehen eben die Vermächtnisse vor.
mfG Carsten
Hallo Carsten,
WENN DAS STIMMT…machst Du mich zu einem sehr erleichterten und glücklichen Menschen, lach:smile:)
Vielen Dank für die Antwort,
Christine