Hallo!
Folgender Fall:
Ein Bekannter (19) von mir fährt unter Alkoholeinfluss ohne Führerschein mit seinem nicht angemeldetem Roller und wird von der Polizei angehalten.
Er darf dafür 50 Stunden Sozialdienst leisten.
Ist das nicht etwas zu milde???
Grüsse Sandra
Hallo Sandra,
Dazu müsste man erst einmal alle Umstände des Falles kennen…
Außerdem ist es übrigens ja nicht nur mit den 50 Stunden Sozialdienst getan…
Einen Führerschein wird der Gute nämlich so schnell nicht bekommen…
Hi,
Ein Bekannter (19) von mir fährt unter Alkoholeinfluss ohne
Führerschein mit seinem nicht angemeldetem Roller und wird von
der Polizei angehalten.
Er darf dafür 50 Stunden Sozialdienst leisten.
Ist das nicht etwas zu milde???
Naja, für Todschlag in einem „minderschweren“ Fall werden 2 Jahre auf Bewährung „erteilt“ - ich (als Laie) verstehe die Rechtsprechung in vielen Punkten eh nicht so recht…
Gruß,
Anja
Ist das nicht etwas zu milde???
Der Richter ist nur sich selbst und Gott verantwortlich.
Glück gehabt.
Grüsse Sandra
Gruß hatchbeck
Der Richter ist vor allem dem Gesetz „verantwortlich“, nämlich unterworfen:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html
Levay
Der Richter ist vor allem dem Gesetz „verantwortlich“, nämlich
unterworfen:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html
Mist! Ach deswegen muss ich immer in diese komischen Bücher mit den vielen Paragraphen drin schauen, bevor ich ein Urteil fälle.
Das hätt mir doch mal einer vorher sagen können 
Dea
Entschuldige bitte, aber du hättest ja auch einfach mal FRAGEN können!
Levay