Nur 50% schwerbehinderung nach unfall ? Armlehmung

mein Partner hatte einen schweren Motoradunfall,
Beckenbruch openboock, ist gut verheilt.
Li.Arm ist gelähmt nach Plexus ausriss c5 c6 , Finger u. Hand kann er bewegen aber nichts halten oder greifen, Medik. 4x Buprenorfin 2x Lyrika und 1x abends Antidepresiva.
Gestern bekam er den 50% Schwerbehinderung,wir wohnen getrennt …er bekommt nicht mal einen Griff von der Kasse bezahlt um aus der Wanne auszusteigen…alles ist so teuer Rezepte für Physiotherapie,Kg,Medikamente,auch ein anderes Auto muß her mit Autom.und Lenkknopf.
Über Tips wäre ich sehr dankbar

Wenden Sie sich an das zuständige Integartionsamt - hier müssten Sie Hilfe für den Griff (Badewanne), Zuschuss für ein behinbdertengerechtes KFZ usw. bekommen. Weiter kann Ihnen der zuständige REHA-Träger bestimmt weiterhelfen. Hinweise finden Sie im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) § 33.
Hoffe, es hilft Ihnen ein wenig weiter.
Wegen der 50% Einstufung mit den behandelnden Ärzten sprechen, ob dies so richtig ist. Sollten diese einen höheren GdB für angebracht halten, Widerspruch einlegen und eine Neufestsetzung beantragen.
Gruß

Hallo,
ja es ist so. DAs Ihr Freund einen Schwerbehindertenausweis hat ist schon mal positiv. Schwerbehinderte können einige „Nachteilsausgleiche“ geltend machen. Darunter, auch soweit ich weiss, auch steuerlich alle Ausgaben an Arzei und Arztkosten über 1% des Bruttogehaltes. Gehen Sie auf folgende Website und laden sich die folgende Puplikation herunter:
„Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und Nachteilsausgleiche für (schwer-)behinderte Menschen“

http://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmit…

Die Schrift steht gleich an zweiter Stelle. Wenn Ihr Freund bereits 150 Versicherungsjahre (Rente) zusammen hat ist für einen sogenannten Antrag auf (Teilhabe am Arbeitsleben" die rentenversicherung zuständig. Damit können Anträge auf z.B. Kfz-Zuschuss (SB-Ausweis mit Merkzeichen G oder AG notwendig) oder andere Hilfsmittel (Wohnungsumbau, etc.) beantragt werden. Rufen Sie am besten bei der Rentenversicherung an und lassen sich mit der Reha-Abt. verbinden. Sie können auf der Seite der z.B. der DRB (Deutschen Rentenversicherung Bund) einen Antrag (G100) dazu herunterladen. Für eine Reha-Maßnahme müssen Sie „Medizinische Rehabilitation“ ankreuzen. Für die Hilfsmittel „Teilhabe am Arbeitsleben“. Sie können sich auch bei Ihrem Schwerbehindertenvertreter (falls vorhanden) ihres Arbeitgebers darüber erkundigen, oder rufen Sie beim Integrationsamt oder der örtlichen Fürsorgestelle an. Die hilft auch in all diesen Fragen. Falls Sie noch konkretere Hilfe brauchen melden Sie sich nochmals bei mir. Dann kann ich ihnen gerne die Adressen und tel. Nummern raussuchen. Dazu brauche ich aber ihren Wohnort.

Herzlichen Gruß

Uwe H.

Hey Nancy in solchen Fällen ist es immer gut sich an ein Sozialverband zu wenden bzw Mitglied werden dann wird dir da auch geholfen die haben auch eine Rechtsberatung das heist du kannst dich kostenlos beraten lassen. Danach könnt Ihr immer noch überlegen ob Ihr es zum Rechtsstreit kommen lassen wollt oder nicht.

Ich würde ich zunächst immer empfehlen sofort einen Widerspruch gegen die Ablehnung einzureichen dann muss sich die Kasse erstmal mit dem Widerspruch befassen und euch dann innerhalb kürzester Zeit eine erneute Entscheidung mitteilen.

Sollte es nach dem Widerspruch weiterhin eine Ablehnung geben habt Ihr wie schon erwhnt die Möglichkeit eines Rechtsstreites vors Sozialgericht. die erste Instanz ist kostenlos.

Gruß Ali

Wie alt ist Dein Partner?
Hat er im Schwerbehindertenbescheid Merkzeichen?
War es ein selbstverschuldeter Unfall?
In welchem Bundesland lebt ihr?
War es ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit?
In welcher Krankenkasse ist Dein Partner versichert?
Habt ihr einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt?
War Dein Parner in einer REHA und wenn ja, wo?

Gruß
Friedhelm

Hallo,

ob der GdB angemessen ist, kann per „Ferndiagnose“ nicht seriös beurteilt werden.
Im vorliegenden Fall kämen evtl. „Leistungen zur Telhabe in der Gemeinschaft“ gem. der §§ 55 - 58 SGB IX in Frage.
Unabhängige Beratung und auch Unterstützung bekommt man bei den Reha-Servicestellen
http://www.reha-servicestellen.de/
die auch bei anderen notwendigen medizinischen oder beruflichen Reha-Maßnahmen erster Ansprechpartner sein sollten.

&Tschüß
Wolfgang

vielen dank ,!!!

vielen Dank

Mit einer Schwerbehinderung von 50% kann er das Versorgungsamt anschreiben und nach Hilfen für das tägliche Leben fragen und Anträge stellen.Dasselbe gilt auch für die Krankenkasse.Ich kann das eigentlich nicht verstehen.Auch zur Teilhabe am Arbeitsleben stellt das Versorgungsamt Hilfen zur Verfügung.Mit der % Verteilung beim Versorgungsamt ist das ziemlich aufgespittet … 50% sind gut,hat er die unbefristet?
(Habe lange gekämpft für 50% unbefristet auch Lähmung li.Hand und noch sehr schwerwiegende organische Beteiligungen).Bitte gebe mir Rückmeldung ob er in einem Arbeitsverhätnis ist (hier gibt es einen Schwerbehindertenbeauftragten-auch wenn man arbeitsunfähig ist) oder ist er in einer Gewerkschaft die bieten auch diese Beratungen kostenlos an -was mache ich wie, wer unterstützt mich wann…ect-
Ansonsten gibt es den SVOD über all ,das ist ein Verein der sich um diese Dinge kümmert Mitgliedschaft 30 Euro im Jahr, die haben eigene Rechtsanwälte u.s.w.
War der Unfall selbstverschuldet, gibt es eine Unfall versicherung?Es fehlen mir noch ein paar Angaben um genauere Auskünfte zu geben. Ich hoffe aber dass ich grob Hinweise geben konnte. Nicht aufgeben weiterkämpfen
LG
Roberta

Hey nancy louis,Versuche mal bei der Verbraucherzentrale Wohnumfeldberatung mit Deinem Problem zu landen!Auch rate ich Dir,beim SoVD mit Deinen Unterlagen Vorstellig zu werden.da bist Du in guten Händen!
Mfg.richter63

hallo
ja er steht im arbeitsverhältniss aber ohne gewerkschaft ,ist ne amerikanische firma,die sich „bis jetzt“ sehr mitfühlend und toll hinter ihm stehend anhören…der unfall war selbstverschuldet…freizeitunfall.
gott sei dank !!hat er eine priv.unfallversicherung die auch greift.
ich danke dir von herzen

Hallo,
das sind shehr beruhigende Informationen betreffend der Hilfeleistung.Achtet genau darauf was auch die Rivatunfallversicherung leisten muss und er soll sich nicht mit einer Summe abfinden lassen, nicht zu schnell und gut überlegen. Ich habe es leider gemacht und bin danach unfallbedingt schwer erkrankt ,dann kann man keine Ansprüche bis hin zur Rente(je nach Versicherungsvertrag) mehr stellen.Im übrigen hat auch eine amerikanische Firma eine Schwerbehindertenbeauftragte/en das ist Gesetz. Also gut informieren und alles Gute für die Genesung.
Roberta