Hallo,
Es begab sich vor ein paar Jahren. Ich fuhr mit meinem Fiat zum einkaufen, als plötzlich nichts mehr ging (-> der Zahnriehmen, stellte sich später heraus). Es gelang mir jedoch auf eine ausgewiesene Parkbucht zu rollen. Ich stand auch soweit korrekt in dieser Parkbucht, jedoch gegen die Fahrtrichtung. Es war die einzige Parkmöglichkeit in dieser Situation.
Nach gescheiterten Versuchen das Fahrzeug wieder in Gang zu setzen, bestellte ich ein Taxi. Daheim angekommen telefonierte ich mit der Autowerkstatt und bat den Wagen abzuschleppen, was diese auch tat. Allerdings haftete mittlerweise ein Knöllchen am Scheibenwischer.
‚Parken gegen die Fahrtrichtung‘
Ich hab damals die paar Mark bezahlt. Und war froh, daß mein Auto die Sache überstanden hatte, was viel wichtiger war.
Frage1: Wie sieht das ganze juristisch aus?
Frage2: Welchen Zweck hat dieses Verbot?
Gruß Sudo
Hallo,
Frage1: Wie sieht das ganze juristisch aus?
Mit entsprechender Bescheinigung der Werkstatt wäre das Verfahren wahrscheinlich eingestellt worden (hier in BN zumindest)
Frage2: Welchen Zweck hat dieses Verbot?
Du sollst weder beim Einparken noch beim Anfahren den Gegenverkehr kreuzen und so zwei Fahrstreifen „beeinträchtigen“.
Das merkst du auch daren, dass das Parken auf der linken Seite in Einbahnstraßen erlaubt ist.
Gruß
HaWeThie
Hallo Sudo,
Frage 1:
§12 Absatz 4 der Strassenverkehrsordnung:
„Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen, sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.“
Frage 2:
Die Vorschrift soll wohl gefährliche Situationen vermeiden.
Wenn Du auf einer Strasse mit Gegenverkehr (also nicht Einbahnstrassen o.ä.) links parkst, musst Du für das Ein- und Ausparken den Gegenverkehr kreuzen. Und hier kann es halt zu Unfällen kommen.
Viele Grüße,
hostrunner
Danke,
ich hätte also den Wagen auf der Strasse belassen müssen.
Danke,
ich hätte also den Wagen auf der Strasse belassen müssen.
Neien,
den Wagen dort abstellen, wo du es getan hast und nach erhalt der schriftlichen Verwarnung mit einer Bescheinigung der Werkstatt und des Abschleppdienstes zur zuständigen Behörde.
Du hast hier IMHO sogar einen Rechtfertigungsgrund gehabt, da du mit Verletzung des einen Rechtsgutes (der Vorschschrift über das Parken) ein anderes Rechtsgut (Leichtigkeit des Verkehrs, schließlich hast du so ja weniger behindert) geschützt hast.
Gruß
HaWeThie
nach erhalt
der schriftlichen Verwarnung mit einer Bescheinigung der
Werkstatt und des Abschleppdienstes zur zuständigen Behörde.
Wie gesagt die Lauferei wegen den paar Mark… Obwohl, zum Abschleppdienst hätte ich nicht mal brauchen, da die Werkstatt den Wagen abgeschleppt hat. 
Du hast hier IMHO sogar einen Rechtfertigungsgrund gehabt, da
du mit Verletzung des einen Rechtsgutes (der Vorschschrift
über das Parken) ein anderes Rechtsgut (Leichtigkeit des
Verkehrs, schließlich hast du so ja weniger behindert)
geschützt hast.
Das wollte ich wissen.
Interessant war auch zu hören warum das Verbot besteht.
Danke!
Sudo