Hallo!
Ich muss mich leider nach einem neuem Job umsehen. Dabei nutze ich derzeit vor allem die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Ich finde die Suche zwar nicht so toll, kenne aber keine wirkliche Alternative.
Mir ist nun aufgefallen, dass bei vielen Stellenangeboten steht „Nur Bewerber aus dem Umkreis von XX km“ steht. Zum Teil auch Ausschreibungen, bei denen als Ansprechpartner / Bewerbungsanschrift die Bundesagentur für Arbeit steht (AG ist aber letztlich eine Unternehmen aus der freien Wirtschaft).
Verstößt die regionale Limitierung nicht gegen irgendwelche gesetzlichen Regelungen? Schließlich ist das Erste, was ich als 26-jähriger bei meinem Kundenbetreuer höre: Jung, alleinstehend – Bundesweite Jobsuche ist da das mindeste was man verlangen kann.
-kann sein, dass der Bewerber/AN relativ schnell greifbar sein soll
man kann anrufen und fragen, ob die Auflage zu erfüllen ist (und bei Erfolg einen Umzug ins Auge fassen)
-Mentalitäts- oder Eingewöhnungsprobleme (spez. von Leuten ausserhalb der Region)
-…
Ich muss mich leider nach einem neuem Job umsehen.
ja, sowas kommt in den besten Familien vor
ich derzeit vor allem die Jobbörse der Bundesagentur für
Arbeit. Ich finde die Suche zwar nicht so toll, kenne aber
keine wirkliche Alternative.
Echt? Ich weiss ja nicht in welchem Bereich Du suchst, aber Stepstone, Monster, Kimeta etc. haben doch nun wirklich ne grosse Auswahl. Ansonsten google mal nach „Jobbörse mein Job“ da müsstest Du mit Treffern erschlagen werden. Natürlich sind nicht alle Jobbörsen gleich gut und für Deinen Job passend, aber die eine oder andere Alternative sollte eigentlich rausspringen.
Mir ist nun aufgefallen, dass bei vielen Stellenangeboten
steht „Nur Bewerber aus dem Umkreis von XX km“ steht.
Mit Verlaub, darum würde ich mich einen Pifferling scheren, wenn das mein Traumjob ist Allenfalls würde ich sogar sehr frech ins Anschreiben schreiben „zwar ist mein Wohnsitz mehr als xx km von Ort in dem die Firma sitzt entfernt, aber ein Umzug stellt für mich kein Problem dar“ oder eben anrufen.
Achja, und wenn sie Dir deshalb absagen, dann soll das so sein. Mögliche Gründe hat Dir ja mein Vorposter schon gesagt.
Wenn statt Firma nur das Arbeitsamt angegeben ist, würde ich sogar direkt bei meinem Betreuer nachfragen, zeigt einerseits Dein Interesse und andererseits kann er Dir vielleicht Hinweise zur Firma geben „ja, die meinen das ernst mit den xx km, lass es“ oder „oh, die suchen doch sonst bundesweit, schreib ruhig hin“.
wenn Bayern auf diese Art und Weise von einem Job ausgeschlossen würden, wären sie wohl ethnisch benachteiligt, und als Sächsin wäre ich wahrscheinlich mit meinem Dialekt als behindert zu betrachten…
Im Ernst: die Freizügigkeit könnte da eingeschränkt sein.
Im Ernst: die Freizügigkeit könnte da eingeschränkt sein.
die Freizügigkeit ist aber ein Grundrecht. Grundrechte haben keine Auswirkung auf das Rechtsverhältnis gegenüber potentieller Arbeitgeber. Genau für diesen Zweck wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet, welches aber zur Freizügigkeit nichts regelt.
Verstößt die regionale Limitierung nicht gegen irgendwelche
gesetzlichen Regelungen?
du kannst davon ausgehen, dass dies nicht der Fall ist. Bei der Jobbörse werden werden Suchkriterien wie Geschlecht, Alter, Nationalität usw. nicht angeboten weil nicht zulässig. Dagen sind regionale Wünsche, Beschränkungen auf gewisse Qualifikationen, Forderungen bestimmter Softskills, Dauer der Berufserfahrung usw. nicht von einem Diskrimentierungsverbot erfasst. Diese könnte man ja letztendlichen den Forderungen der AG anpassen.